Allgemeine Aufgaben:
z.B. Anträge auf Instandsetzung, Umgestaltung, Veränderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von Kulturdenkmalen. Ebenso genehmigungspflichtig sind Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen, die das Erscheinungsbild oder die Umgebung eines Kulturdenkmals im Bestand verändern, beeinträchtigen oder zerstören.
Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen in Angelegenheiten der Archäologie
Bearbeitung von kommunalen Fördermittelanträgen für Erhalt und Pflege von Kulturdenkmalen
Auskünfte und Erteilung von Bescheinigungen im Sinne der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes und Gewährung von Zuwendungen für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen in Zuständigkeit des jeweiligen Bearbeiters.