Nächste Fischerprüfung am 16. September - Anmeldungen vom 3. Juli bis 18. August möglich
Die Prüfungsgebühr beträgt für Teilnehmer ab vollendetem 18. Lebensjahr 56 Euro und für Teilnehmer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28 Euro. Sie muss bei Antragstellung entrichtet werden. Die Bezahlung ist auch mit EC-Karte möglich. Minderjährige müssen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorlegen. Bei Anträgen im Auftrag eines anderen muss eine Vertretervollmacht vorgelegt werden.
Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Prüfung 14, 15 oder 16 Jahre sind, können zwischen der Teilnahme an der Fischerprüfung, an der Jugendfischerprüfung oder an der Friedfischerprüfung wählen. Nach Vollendung des 17. Lebensjahres kann zwischen der Fischerprüfung und der Friedfischerprüfung gewählt werden.
Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Zur schriftlichen Prüfung gehören die Themen Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Bei der mündlichen Prüfung stehen das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigerät, das Versorgen gefangener Fische und Rechtskunde im Mittelpunkt.
Vor einer Teilnahme an der Fischerprüfung muss jeder Prüfling einen Lehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, absolviert haben. Die Teilnahme ist der Fischereibehörde nachzuweisen. Lehrgangsangebote in der Landeshauptstadt Magdeburg erhält man bei der Anmeldung zur Prüfungszulassung oder unter www.fischerpruefung.sachsen-anhalt.de im Internet.
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf der Fischerprüfung erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 0391/5 40 20 53.