Inhalt

22. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Ottersleber Chaussee/Hopfengarten"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ottersleber Chaussee/Hopfengarten"  in der Zeit vom 08. Februar 2021 bis 10. März 2021 beschlossen.

Zur Auslegung

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 04 vom 29.01.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21.01.2021beschlossen:

  1. Für das im Stadtteil Hopfengarten gelegene Areal zwischen Ottersleber Chaussee und EIsenbahnstrasse Magdeburg-Halberstadt“, wird der Einleitungsbeschluss für die 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Hopfengarten/Ottersleber Chaussee“ gefasst. Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
  2. Ziel des ÄnderungZsverfahrens ist die Umwandlung einer bislang im Flächennutzungsplan ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in Wohnbaufläche. Die ausgewiesenen Grunflächen sollen neu geordnet werden und dabei mit dem städtischen Grünsystemen verknüpft werden. Das Verfahren wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 431-1A, 5. Änderung „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“ durchgeführt.
  3. Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 22. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 431-1A, 5. Änderung „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“ erfolgt, wird die im Rahmen der 22. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
  4. Der Entwurf und die Begründung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Magdeburg „Am Hopfengarten/Ottersleber Chaussee“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  5. Der Einleitungsbeschluss zur 22.  Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung der 22. Änderung „Am Hopfengarten/Ottersleber Chaussee“ sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  6. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Hinweise:

1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der  Entwurf des der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Hopfengarten/ Ottersleber Chaussee“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

              in der Zeit vom

08.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

Begründung zum Bauleitplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September  
              2020

Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand September 2020


 Umweltbericht als Bestandteil der Begründung der 5. Änderung des
            Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“ mit 
            demStand Oktober 2020 (Aufstellung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3
            BauGB zur22. F-Plan-Änderung „Am Hopfengarten/Ottersleber Chaussee“)

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende
Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
  • Mensch – mit Aussagen zu Wohnnutzung und Gesundheit, zur gewerbliche Nutzung, zur Erholungsnutzung und Verkehr
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zum Artenschutz (Feldlerche, Hamster), zum potentiellen Lebensraum des Feldhamsters, zum Vorkommen gefährdeter Arten, zur Strukturvielfalt, zu Regenerationsfähigkeit, zu Standortverhältnissen
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, zu stadtklimatischen Baubeschränkungsbereichen, zur Luftaustauschbahn
  • Landschaft – mit Aussagen zu den Flächennutzungen
  • Fläche – mit Aussagen u. a. zum Entwicklungspotenzial für Landschaft sowie Freizeit und Erholung, zur Standorteignung
  • Boden – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung der Flächen
  • Wasser – mit Aussagen zu Oberflächenwasser, zu Grundwasser, zu Grundwasserneubildung und Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Verschmutzung
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen

Brutvogelkartierung auf den Ackerflächen Ottersleber Chaussee

  Kartierung zum Vorkommen des Feldhamsters (Büro für Umweltberatung und
              Naturschutz) mit dem Stand Juni 2017

  Schalltechnische Untersuchung (Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umwelt-
             analyse) mit dem Stand 12.02.2017

Leistungsfähigkeitsuntersuchung (Verkehrsuntersuchung) zum Anschluss des
            B-Plan-Gebiets (Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH) mit dem Stand
            26.06.2020 (5. Fassung)

Stellungnahme zur Versickerung, aus B-Plan, Anlage 8

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum                 Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder während               der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder

              - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
                 poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
             - durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
                Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

               vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.