- Personalausweis des Gewerbetreibenden
- Nachweis über den Firmennamen
- Nachweis des berechtigten Interesses (etwa durch Rechnungen, Zahlungsaufforderungen, Vertragskopien)
- Bei erweiterten Auskünften: Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen)