Für die Erteilung der Erlaubnis wird nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt eine Verwaltungsgebühr im Rahmen von 250 Euro bis 900 Euro erhoben.
Für die Erteilung der Erlaubnis wird nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt eine Verwaltungsgebühr im Rahmen von 250 Euro bis 900 Euro erhoben.