Für die Feststellung der Antragsberechtigung:
- Auszug aus dem Handelsregister oder Genossenschaftsregister (soweit eingetragen)
Für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse:
- Führungszeugnis für Behörden gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für sich und gegebenenfalls weitere mit der Leitung beauftragte Personen
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts