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gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts (die Meldebescheinigung sollte nicht älter als 3 Monate sein),
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
eventuell verbliebenes amtliches Kennzeichen,
Anzeigebestätigung der Polizei,
bei Verlust schriftliche Erklärung ggf. Versicherung an Eides Statt,
Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)