Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der für Sie zuständigen Stelle.
Allgemein:
- Antragsformular (in der Fahrschule und der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich)
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass); bei Antragstellung durch Fahrschule bitte Ausweis-Kopie (Vorder- und Rückseite) beifügen
- aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; eine Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt
- Führerschein - bei Antragstellung durch Fahrschule bitte Kopie (Vorder- und Rückseite) beifügen
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung vom Optiker/Augenärztliches Zeugnis
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Nachweis über eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5, Nr. 2.2 FeV)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses müssen Sie beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen.