5. Änderung des Flächennutzungsplanes
- gesamtes Stadtgebiet
Zahlreiche Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes waren erforderlich, um den Erfordernissen des § 1 Abs. 3 BauGB Rechnung zu tragen. Insbesondere ist die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB für die Bebauungspläne zu gewährleisten, daher war es erforderlich, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gewonnenen Erkenntnisse im Flächennutzungsplan als übergeordneter Planebene zu berücksichtigen.
Feststellungsbeschluss
Verfahren:
Genehmigung | 17.02.2004
Amtsblatt Nr. 6/04 |