Inhalt

5. Änderung des Flächennutzungsplanes
- gesamtes Stadtgebiet

Zahlreiche Einzeländerungen  des  Flächennutzungsplanes  waren  erforderlich,  um  den Erfordernissen des § 1 Abs. 3 BauGB Rechnung zu tragen. Insbesondere ist die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB für die Bebauungspläne zu gewährleisten, daher war es erforderlich, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gewonnenen Erkenntnisse im Flächennutzungsplan als übergeordneter Planebene zu berücksichtigen.  

Feststellungsbeschluss

Verfahren:

Genehmigung    17.02.2004

Amtsblatt Nr. 6/04