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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 455-2.1 "Schönebecker Straße 51"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 09. Juli 2015 die Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 455-2.1 "Schönebecker Straße 51" mit Änderungen beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 455-2-1

zur Auslegung:

Die Auslegung des geänderten Entwurfs erfolgt vom 04.09.2015 bis 05.10.2015 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf liegt auch die Begründung zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogenen B-Plan 455-2-1

 

Begründung zum vorhabenbezogenen B-Plan 455-2-1

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.