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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 368-1A "Kümmelsberg Westseite", Teilbereich A

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 25. Juni 2015 die Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 368-1 A „Kümmelsberg Westseite“, Teilbereich A beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 368-1A

zur Auslegung:

Die Auslegung erfolgt vom 24.07.2015 bis 24.08.2015 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben denm Entwurf und der Begründung mit Umweltbericht und integriertem Grünordnungsplan liegen auch Gutachten ( Schallimmissionsprognose, Avifaunistischen Untersuchung) und Stellungnahmen zu umweltrelevanten Belangen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:


 Entwurf zum B-Plan 368-1A
 

 Begründung mit Umweltbericht und integriertem Grünordnungsplan zum B-Plan 368-1A
 

 Schallimmissionsprognose zum B-Plan 368-1A
 

 Avifaunistische Untersuchung zum B-Plan 368-1A
 

 Stellungnahmen zu umweltrelevanten Belangen zum B-Plan 368-1A

 

Hnweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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