Beratung und Betreuung von Flüchtlingen
Beratung und Betreuung nach dem Stufensystem
- Für die Stufe I (Gemeinschaftsunterkunft) stehen soziale Betreuer in dem Personalschlüssel 1:100 (1 Betreuer:100 Bewohnern) zur Verfügung. Diese Betreuer haben zum Großteil selbst Migrationshintergrund und sind mehrsprachig.Darauf wird bei dem Besetzungsverfahren geachtet.
- Für die Stufe II (von der Kommune angemieteter Wohnraum) stehen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Verfügung, so dass
auch die dezentrale Betreuung in den Wohnungen gesichert ist. - Für die Stufe III (eigenständige Mietverträge der Bewohner) wird die Betreuung durch die Sozialarbeiter der Migrationsberatungsstellen/Jugendmigrationsberatungsstellen übernommen, speziell dazu ist mit dem Caritasverband des Bistums Magdeburg e.V. ein Vertrag mit der Landeshauptstadt Magdeburg abgeschlossen.
Die Beratungs- und Betreuungsangebote unterstützen die Ausländer dabei, sich in der für sie fremden Umgebung und Kultur zu orientieren. Ziel ist die Eigenständigkeit.
Da die Wohnraumversorgung von Familien spätestens nach etwa sechs Monaten erfolgt, werden sie von Anfang an bei der Vorbereitung auf das selbständige Leben in einer Wohnung unterstützt.
Das geschieht durch regelmäßige Besuche zur Lösung persönlicher Probleme schulischer, gesundheitlicher, familiärer Art.