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Aufbauhilfe Hochwasser 2013 - Verlängerung der Antragsfrist

Sachsen-Anhalts Landesregierung verlängert die Frist für die Einreichung der Anträge zur Hochwasserhilfe 2013 bis zum 30.06.2015.

Das Hochwasser im Juni 2013 verursachte in Sachsen-Anhalt Schäden im Milliardenbereich. Mit der Förderung aus dem Aufbauhilfefonds geben Bund und Land Betroffenen finanzielle Hilfestellung. 

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) wurde mit der Umsetzung der Hochwasserhilfen beauftragt. Bis zum 30. Juni 2015 (Eingang IB) wurde nun die Antragsfrist für die Aufbauhilfe Hochwasser 2013 verlängert. Dieser Beschluss gilt für alle Teile der Richtlinie Aufbauhilfe Hochwasser 2013.

Die Bewilligungsfrist endet demzufolge am 31.12.2015.

Die Angebote der IB

Aufbauhilfe beantragen können:

  • Wohneigentümer, Vermieter und Mieter
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe
  • Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur
  • Sportstätten

Zudem stehen Mittel bereit für die:

  • Beseitigung von Hochwasserschäden in Kleingartenanlagen, Wochenendhaus- und Feriengebieten

Detaillierte Informationen sowie das konkrete Leistungangebot für die aufgeführten Angebote erfragen Sie bitte direkt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kontakt

Die Experten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beraten Sie unter der
kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.

Weiterführende Informationen rund um die Hochwasserhilfe 2013 bietet die
Webseite der Investitionsbank.

(Quelle der Information: IB Sachsen-Anhalt)