Das Rechtsamt führt die gerichtlichen Auseinander–
setzungen der Stadt und berät die Oberbürgermeisterin
und alle städtischen Dienststellen in Rechtsfragen.
Zum angebotenen Rechtsmanagement gehört nicht nur
die Abwehr von privaten und staatlichen Forderungen,
sondern auch die Geltendmachung der städtischen
Ansprüche. Dazu zählt auch, günstige Verhandlungs- und
Vertragsergebnisse für die Landeshauptstadt zu erzielen
und durch die juristische Prüfung von Verwaltungsentscheidungen
und Satzungen eine bürgerfreundliche Verwaltung
im Rechtsbereich sicherzustellen.
Im Anschluss finden Sie Erläuterungen zu den Abteilungen des Rechtsamtes und den Schiedsstellen
der Landeshauptstadt Magdeburg.