Aufgaben der Finanzämter
Weitere Aufgaben der Finanzämter:
- Festsetzung der Einheitswerte für inländischen Grundbesitz
- Gewährung der Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz
- Durchführung des Vermögensbildungsgesetzes und des Bergmannsprämiengesetzes
- Gewährung von Zulagen nach dem Investitionszulagengesetz und dem Berlinförderungsgesetz
Das ELStAM-Verfahren
Allgemeines
Im ELStAM-Verfahren benötigt Ihr Arbeitgeber nur noch Ihr Geburtsdatum und Ihre steuerliche Identifikationsnummer, sowie die Auskunft, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. So ist Ihr Arbeitgeber berechtigt, Ihre ELStAM abzurufen.
Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen liegen dem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor.
Wer führt künftig Änderungen durch?
Seit dem Jahr 2011 sind die Finanzämter für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) zuständig.
Folgende Aufgaben werden vom Finanzamt durchgeführt:
- Eintragung von antragsgebundenen Freibeträgen, zum Beispiel für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Steuerklassenänderungen, zum Beispiel
- Eintragung der Steuerklasse 2 (zum Beispiel nach Geburt eines Kindes bei Alleinstehenden)
- Eintragung einer ungünstigeren Steuerklasse, zum Beispiel Steuerklasse 1 statt 3 oder 4
- Steuerklassenwechsel zwischen 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor
- Änderungen nach einer Trennung der Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise Änderungen nach Beendigung der Trennung
- Eintragung von Kinderfreibeträgen
- Berichtigung unrichtiger Lohnsteuerabzugsmerkmale
Folgende Änderungen werden von den BürgerBüros durchgeführt:
Anschriftenänderungen und standesamtliche veränderungen, wie zum Beispiel
- Kirchenein- oder austritt
- Eheschließung und Gründung einer Lebenspartnerschaft
- Geburt, Adoption oder Tod
Welche Änderungen meiner ELStAM muss ich dem Finanzamt anzeigen?
Beispiel: Eintragung der Steuerklasse 1 ab 2014, weil Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft in 2013 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung für die Steuerklasse 3 weggefallen ist.
Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse 2 bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt.
Verringert sich ein gespeicherter Freibetrag (zum Beispiel geringere Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder Verringerung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung), kann dies ohne eine Korrektur zu Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen. Die Herabsetzung des Freibetrags können Sie beim Finanzamt beantragen.
zusätzliche Links
Die Adressen und Informationen zu den Finanzämtern finden Sie auf den Seiten der Oberfinanzdirektion unter
Sofern Ihnen das für Sie zuständige Finanzamt nicht bekannt ist, hilft Ihnen eine Suchfunktion des Bundesamtes für Finanzen weiter. Diese ermöglicht es Ihnen, das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt zu ermitteln.
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