Für den steuerlichen Spendenabzug genügt für Einzahlungen bis zum 30.09.2013 als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstituts. Zuwendungsbestätigungen für nach dem 30.09.2013 eingehende Spenden erhalten Sie vom Fachbereich Finanzservice.
Inhalt