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2. Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt gilt ab 1. Oktober

Für Covid-19-Infizierte gelten bestimmte Regeln zur Absonderung bzw. häuslichen Isolation. Grundlage dafür ist die 2. Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt, die ab 1. Oktober in Kraft tritt. Die Dauer der Absonderung bzw. häuslichen Isolation für 5 Tage ist angeordnet, eine anschließende (Selbst-)Testung dringend empfohlen.

Die 2. Allgemeinverfügung zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen wurde im Amtsblatt und ist als PDF einsehbar:

Regeln für Infizierte und Kontaktpersonen

Für alle infizierten Personen wird die Dauer der Absonderung bzw. häuslichen Isolation für 5 Tage angeordnet. Es wird dringend empfohlen, beginnend nach Tag 5 wiederholt eine (Selbst-)Testung mit einem Antigen-Schnelltest durchzuführen und sich in Selbstisolation zu begeben, bis das Testergebnis negativ ist.

Sonderregelung für bestimmte Berufsgruppen

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten besondere Regeln. Diese dürfen nach den 5 Tagen der häuslichen Isolation die Tätigkeit erst wieder aufnehmen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei waren und frühestens am Tag 5 ein negativer Nukleinsäure-Amplifikationstest oder zertifizierter Antigentest abgenommen wurde (Freitestung). Sollte das Ergebnis einer versuchten „Freitestung“ positiv sein, ist die Wiederaufnahme der Tätigkeit für 2 weitere Tage untersagt. Erst danach ist eine weitere Testung möglich.

Die Beschäftigten dürfen zur Abnahme des Tests die Wohnung oder die andere geeignete Unterkunft ohne ausdrückliche Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg verlassen und das Testzentrum auf direktem Weg aufsuchen. Bei einer Freitestung ist das negative Testergebnis auf Verlangen der Gemeinschaftseinrichtung, dem Arbeitgebenden oder der Landeshauptstadt Magdeburg zu übermitteln.

Empfehlung für Kontaktpersonen

Für Personen, die Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall haben oder hatten, gibt es weiterhin keine behördliche Quarantäneanordnungen. Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, für die Dauer von 5 Tagen selbstständig Kontakte zu reduzieren, insbesondere zu Personen aus Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf. Zusätzlich wird in dieser Zeit eine tägliche (Selbst-)Testung mit Antigen-Schnelltest dringend empfohlen.

Während der Absonderung bzw. häuslichen Isolation

Während der häuslichen Isolation ist es den betroffenen Personen untersagt, die Wohnung oder die zur Isolation genutzte Unterkunft ohne ausdrückliche Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg zu verlassen. Besuche von Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, sind untersagt. Kontakte innerhalb der häuslichen Gemeinschaft sind zu minimieren.