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Keine Quarantänebescheide mehr in Magdeburg

Das Gesundheits- und Veterinäramt Magdeburg stellt ab sofort für SARS-CoV-2 Infizierte Personen keine Quarantänebescheide mehr aus. Grund ist die neue Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Magdeburg, die seit 6. Mai gilt. Demnach sind behördliche Absonderungsbescheinigungen für positiv getestete Personen nicht mehr notwendig.

Notwendigkeit nicht mehr gegeben

Der Labornachweis eines positiven PCR-Tests oder der Nachweis eines positiven Antigen-Schnelltests ist ausreichend, um im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung die festgeschriebenen Absonderungszeiten zu begründen. Eine zusätzliche Bestätigung durch das Gesundheitsamt ist nicht mehr notwendig.

►Eine häusliche Absonderung ist nur noch für nachweislich infizierte Personen notwendig.

Die Isolation beginnt am Tag der Abnahme des Erstnachweises durch einen positiven PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest. Die Dauer der häuslichen Isolation beträgt fünf Tage.

„Nach Ablauf der häuslichen Isolation von 5 Tagen wird dringend empfohlen wiederholt eine Selbsttestung mit einem Antigen-Schnelltest durchzuführen und die Selbstisolation erst dann zu beenden, wenn eine Negativtestung vorliegt", heißt es in der Allgemeinverfügung.

Für Kontaktpersonen, die eine Gemeinschaftseinrichtung wie Schulen, Gymnasien und Kindertageseinrichtungen besuchen, gilt die dringende Empfehlung, für die Dauer von fünf Tagen die Kontakte selbstständig zu reduzieren und zusätzlich eine tägliche Testung durchzuführen.

Beschäftigte im Gesundheitswesen

Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die nachweislich mit Covid-19 infiziert sind, müssen sich ebenfalls für fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Darüber hinaus muss zwingend vor Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Freitestung ab dem fünften Tag der Isolation erfolgen. Die betroffene Person muss zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Sollte das Ergebnis der Freitestung positiv sein, verlängert sich die häusliche Isolation automatisch um zwei weitere Tage.

Für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten gelten keine behördlichen Quarantäne-Anordnungen mehr, jedoch die Empfehlung, sich ebenfalls zu isolieren und eine tägliche Selbsttestung vorzunehmen. Für Kontaktpersonen, die im Gesundheitswesen tätig sind, wird ebenfalls dringend empfohlen, die Kontakte zu reduzieren. Zusätzlich gilt hier die Pflicht zur täglichen Testung mit einem Antigen-Schnelltest.

Beendigung der Isolation und Genesenen-Nachweis

Nach Beendigung der Isolation oder Quarantäne wird eine Kontaktreduzierung und das kontinuierliche Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Kontakt mit anderen Personen empfohlen. Diese Empfehlung gilt bis zum 14. Tag nach Beginn der Isolation oder Quarantäne.

Sollten nach Beendigung der Isolation oder Quarantäne innerhalb dieser 14 Tage COVID-19-Symptome auftreten, sollte sofort eine Selbstisolation und mindestens ein zertifizierter Antigentest durchgeführt werden. Bei einem positiven Test gilt die betroffene Person als infizierte Personen und hat sich umgehend in häusliche Isolation zu begeben.

Wer infiziert war, kann auf Basis des Infektionsschutzgesetzes in einer Apotheke ein digitales Genesenenzertifikat mit dem Testergebnis erhalten, sofern dies notwendig und gewünscht ist und die Apotheke diesen Service anbietet.