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Allgemeinverfügung: Regeln für Infizierte ab 6. Mai 2022

Für Covid-19-Infizierte und Kontaktpersonen in Magdeburg gelten seit 6. Mai 2022 neue Quarantäneregeln bzw. Quarantäneempfehlungen. Basis dafür ist die neue Allgemeinverfügung der Landhauptstadt Magdeburg, welche bis zum 30. Juni rechtskräftig ist. Diese verkürzt die Pflicht zur Absonderung für Covid-19-Infizierte auf fünf Tage, ohne verpflichtende Freitestung, für die Allgemeinbevölkerung. Mitarbeitende im Gesundheitswesen sind weiterhin an die Freitestung gebunden.

Folgende Regelungen beinhaltet die neue Allgemeinverfügung:

Die Anordnung zur Absonderung richtet sich nur noch an infizierte Personen.
Die häusliche Isolation von Personen, die nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert sind, beginnt am Tag der Abnahme des Erstnachweises durch einen positiven PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest. Die Dauer der häuslichen Isolation beträgt fünf Tage.

"Nach Ablauf der häuslichen Isolation von 5 Tagen wird dringend empfohlen wiederholt eine Selbsttestung mit einem Antigen-Schnelltest durchzuführen und die Selbstisolation erst dann zu beenden, wenn eine Negativtestung vorliegt", heißt es in der Allgemeinverfügung.

Aufgrund den neuen Allgemeinverfügung sind behördliche Absonderungsbescheinigungen für positiv getestete Personen nicht mehr notwendig. Das Gesundheits- und Veterinäramt stellt deshalb die Versendung dieser Bescheinigungen ein. Demzufolge ist der Labornachweis eines positiven PCR-Tests oder der Nachweis eines positiven Antigen-Schnelltests ausreichend, um im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung die festgeschriebenen Absonderungszeiten zu begründen.

Für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten gelten keine behördlichen Quarantäne-Anordnungen mehr, sondern lediglich die Empfehlung, sich ebenfalls zu isolieren und eine tägliche Selbsttestung vorzunehmen.

Personen in Gemeinschaftseinrichtungen

Für Kontaktpersonen, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen (Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen), gilt die dringende Empfehlung für die Dauer von fünf Tagen die Kontakte selbstständig zu reduzieren und zusätzlich eine tägliche Testung durchzuführen.

Beschäftigte im Gesundheitswesen

Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die nachweislich mit Covid-19 infiziert sind, müssen sich ebenfalls für fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Darüber hinaus muss zwingend vor Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Freitestung ab dem fünften Tag der Isolation erfolgen. Die betroffene Person muss zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Sollte das Ergebnis der Freitestung positiv sein, verlängert sich die häusliche Isolation automatisch um zwei weitere Tage.

Für Kontaktpersonen, die im Gesundheitswesen tätig sind, wird ebenfalls dringend empfohlen, die Kontakte zu reduzieren. Zusätzlich gilt hier die Pflicht zur täglichen Testung mit einem Antigen-Schnelltest.

Weitere Empfehlungen

Nach Beendigung der Isolierung oder Quarantäne wird eine Kontaktreduktion und das kontinuierliche Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Kontakt mit anderen Personen empfohlen. Diese Empfehlung gilt bis zum 14. Tag nach Beginn der Isolation oder Quarantäne.

Sollten nach Beendigung der Isolation oder Quarantäne innerhalb dieser 14 Tage Symptome auftreten, die mit einer COVID-19-Erkrankung vereinbar sind, sollte sofort eine Selbstisolierung und mindestens ein zertifizierter Antigentest durchgeführt werden. Bei einem positiven Test gilt die betroffene Person als infizierte Personen und hat sich umgehend in häusliche Isolation zu begeben.