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Rechtsverordnung der Landeshauptstadt erlassen

Die Landeshauptstadt Magdeburg ist aufgrund der Inzidenzwerte verpflichtet, nach der neuen 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes eine eigene Rechtsverordnung zu erlassen. Diese tritt am 29. März in Kraft und besagt, dass sich ab diesem Tag sowohl im öffentlichen Raum als auch im privaten Bereich nur noch ein Hausstand mit einer weiteren Person und dazugehörigen Kindern unter 3 Jahren treffen darf.

Eindämmungsverordnung der Landeshauptstadt ab 29. März 2021 gültig

Die Verordnung der Landeshauptstadt wurde auf der Grundlage der 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt erlassen, wonach die kreisfreien Städte und Landkreise gemäß Paragraf 13 Absatz 2 verpflichtet sind, die Kontakte durch Rechtsverordnung einzuschränken, wenn an mindestens drei Tagen in Folge die Inzidenz von 100 auf 100.000 Einwohner*innen überschritten wurde und andauert.

Die Landeshauptstadt Magdeburg kommt durch die Eindämmungsverordnung ihrer Rechtsverpflichtung nach.