11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die neue Verordnung tritt am Montag, 29. März, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 18. April.
Modellprojekte zur Erprobung können genehmigt werden
Ziel der Modellprojekte ist es, die Umsetzung von Öffnungsschritten unter Nutzung von Testungen zu untersuchen. Damit können auch IT-gestützte Prozesse zur Kontaktnachverfolgung und zum Testnachweis erprobt werden. Dabei ist wichtig, dass die einzelnen Modellprojekte räumlich eingegrenzt werden. Die Genehmigung kann aufgehoben werden, wenn innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der Covid-19-Neuinfektionen hochgerechnet den Wert von 200 je 100.000 Einwohnern an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet.
Ausgewählte Kurse an Volkshochschulen wieder möglich
Unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen (höchstens zehn Teilnehmer) können folgende Kurse durchgeführt werden:
- Sprach- und Integrationskurse
- Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse
- Angebote zur Prüfungsvorbereitung
- außerschulische Nachhilfeangebote
- Erste-Hilfe-Kurse
„Das ermöglicht auch entsprechende Angebote an Volkshochschulen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.
Für Musikschulen gilt: Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten sind nur als Einzelunterricht und unter Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern zwischen den Personen zulässig.
Außer Modellprojekte keine weiteren Öffnungen möglich
Aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens und der hohen Verbreitung von Virus-Mutationen können abgesehen von den Modellprojekten derzeit landesweit keine weiteren Öffnungsschritte erfolgen. Sachsen-Anhalt wird zudem die Testungen auf das Corona-Virus ausweiten. Das Land stellt den Schulen und Kindertageseinrichtungen Selbsttests zur Verfügung.