Inhalt

9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Im Zuge des bundesweiten Lockdowns ab dem 16. Dezember sind auch die Menschen in Sachsen-Anhalt von einschneidenden Maßnahmen betroffen: Mit Ausnahmen wie dem Lebensmittelhandel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Reformhäusern, Apotheken und Tankstellen, muss der Einzelhandel schließen. Die Präsenzpflicht an Schulen wird weitestgehend aufgehoben; Kindertagesstätten gehen in den Notbetrieb. Die Beschränkungen sollen zunächst bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Mit den beschlossenen Maßnahmen werden die bisherigen Einschränkungen des sogenannten „Lockdown light“ erweitert. Bisher waren private Zusammenkünfte auf fünf Personen bei bis zu fünf Hausständen beschränkt, Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, blieben unberücksichtigt.

Weihnachtstage: Sonderregelungen bei Kontaktbeschränkungen

Im Zeitraum vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 können alternativ private Zusammenkünfte und Feiern auch über den eigenen Hausstand hinaus mit bis zu 4 weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige), jedoch aus höchstens zwei weiteren Hausständen, stattfinden.

Aber auch in dieser Sonderregelung bleiben bis 14-jährige Kinder der Familie ausgenommen. Damit schöpft Sachsen-Anhalt die zwischen den Regierungschefs und der Bundeskanzlerin getroffene Regelung nicht aus.

►Die Landesregierung appelliert, die Kontakte möglichst zu minimieren.

Hotels sind für berufliche und familiäre Reisen aus wichtigem Grund geöffnet; der Weihnachtsbesuch zählt dabei ausdrücklich nicht dazu. Gottesdienste sind möglich, wenn strenge Auflagen beachtet werden.

„Es ist auch angesichts der bundesweiten Entwicklung bislang nicht gelungen, die Corona-Infektionszahlen wirkungsvoll einzudämmen. Um hier eine Trendwende zu erreichen, sind die jetzt vereinbarten strengen Regelungen unerlässlich“, betonte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff.

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne ergänzt: „Wir müssen die Zahl der Kontakte stark beschränken, wenn wir eine Überlastung des Gesundheitssystems und ein starkes Ansteigen der Todesfälle vermeiden wollen.“

Bisher sind in Sachsen-Anhalt 274 Menschen an und mit dem Corona-Virus verstorben, davon die Hälfte in den vergangenen 30 Tagen.

Änderung der Präsenzpflicht an Schulen

Ab dem 16. Dezember 2020 ist die Präsenzpflicht für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und darüber hinaus dem 7. Schuljahrgang an Förderschulen aufgehoben. Es wird empfohlen, wo immer möglich, die Kinder zuhause zu betreuen. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht verpflichtend. Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 der übrigen allgemeinbildenden Schulen sowie die Berufsschulen wechseln ab dem 16. Dezember 2020 in den Distanzunterricht.

Ausgenommen werden die für den Schulabschluss unaufschiebbaren Klausuren und Klassenarbeiten, die unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden dürfen.

Notbetreuung für Kinder

Kitas bieten Notbetreuung an. Für die Tage vom 16. bis einschließlich 18. Dezember 2020 gilt eine Übergangsphase. Hier können alle Eltern für ihre Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es sich familiär nicht anders regeln lässt. Besondere Nachweise sind für diese Tage nicht erforderlich. Ab 21. Dezember 2020 gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung ist dafür notwendig.

Einzelhandel und Dienstleister: Schließung bis auf wenige Ausnahmen

Der Einzelhandel muss vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen bleiben. Folgende Ausnahmen dürfen öffnen:

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte für Lebensmittel
  • Direktvermarkter von Lebensmitteln
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten
  • Fahrradgeschäfte mit Werkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Buchhandlungen
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  • Weihnachtsbaumverkäufe
  • Großhandel

Aufgrund der unabdingbaren körperlichen Nähe müssen folgende Dienstleistungsbetriebe geschlossen bleiben:

  • Friseursalons
  • Kosmetikstudios
  • Massagepraxen
  • Tattoo-Studios
  • ähnliche Betriebe

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie (medizinische Fußpflege), bleiben weiter möglich.

Für Alten- und Pflegeheime sowie die Beschäftigten von mobilen Pflegediensten hatte Sachsen-Anhalt bereits am 04. Dezember 2020 eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher beschlossen.

Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr

Silvester und Neujahr gilt das Versammlungsverbot auch in Sachsen-Anhalt.

► Öffentliche Feuerwerke sind untersagt!