Wohnungsbauförderung
Aufgaben
Seit 1992 wurde in der Landeshauptstadt Magdeburg der Wohnungsbau in Form des Neubaus, der Sanierung und Modernisierung gefördert.
Die dadurch entstandenen Mietwohnungen unterliegen teilweise heute noch der Belegungsbindung.
Unter Belegungsbindung sind Vorschriften bei der Vermietung hinsichtlich der Wohnungsgröße, Einkommensgrenze oder Vorrang zugunsten bestimmter Personengruppen wie z.B. alte und/oder behinderte Personen zu verstehen.
Die Kontrolle der Einhaltung dieser Belegungsbindungen ist eine der heutigen Aufgaben der Wohnungsbauförderstelle.
Eine weitere Aufgabe besteht in der Bearbeitung von Anträgen auf Freistellung von der Belegungsbindung.