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Tierseuchen, Kontrolle von Tierhaltungen
Tierseuchen, Kontrolle von Tierhaltungen
Tierseuchen, Kontrolle von Tierhaltungen
Um Tierbestände vor Tierseuchen zu schützen und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu sichern, nimmt das Sachgebiet Veterinärwesen folgende Aufgaben wahr:
- Amtliche Kontrollen der Tierbestände, Anordnung tierseuchenrechtlich vorgeschriebener Untersuchungsmaßnahmen, Überwachung des Verkehrs mit Tieren und tierischen Erzeugnissen einschließlich Reiseverkehr, Attestierung, Erlaubniserteilung
- Einleitung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen bei amtlicher Feststellung von Tierseuchen, z.B. die Ausweisung von Sperrgebieten
- Betriebskontrollen zur Bestandsdokumentation (Bestandsregister für Rinder, Schweine, Schafe, Hühner) und Tierkennzeichnung (Ohrmarken für Rinder, Schweine,Schafe, Ziegen)
- Überwachung von Tierausstellungen
- Überwachung von Betrieben, bei denen tierische Nebenprodukte (vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind) entstehen, die tierische Nebenprodukte transportieren, lagern, verarbeiten und/oder verwenden
- Amtliche Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz
Der Verdacht auf Tierseuchen ist unverzüglich dem Gesundheits- und Veterinäramt mitzuteilen.
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