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Rentenberatung erbringen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:

  • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
  • soziales Entschädigungsrecht,
  • übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

Voraussetzung
Erforderlich ist  ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.

Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rentendienstleistungsgesetz.

Ansprechpartner

Sachbearbeitung:

Frau Dietze
Tel.: +49 391 540 36 26
E-Mail: katy.dietze@soz.magdeburg.de


Frau Schmidt
Tel.: +49 391 540 36 85
E-Mail: doreen.schmidt@soz.magdeburg.de

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Leistungsbereich I

Abteilungsleiterin Sonja Dykiert

Wilhelm-Höpfner-Ring 4
39116 Magdeburg