Implantieren von Identifikationschips bei Hunden durchführen
Allgemeine Informationen
Das Implantieren von Identifikationschips bei Hunden erfolgt durch die zuständige Stelle.
Der Chip ersetzt nicht die Hundemarke, denn mit der Marke wird der Nachweis geführt, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. In vielen Städten und Gemeinden ist das Anbringen der Marke am Halsband des Hundes nach wie vor Pflicht.
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Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der praktizierenden Tierärztin und dem praktizierenden Tierarzt.
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Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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