Hundesteuer in Magdeburg wird für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden durch natürliche Personen und zu persönlichen Zwecken im Stadtgebiet erhoben.
Die Hundesteuer in Magdeburg ist eine kommunale Aufwandssteuer und dient vor allem ordnungspolitischen Zwecken, um den Hundebestand möglichst gering zu halten. Eine besondere und direkte Gegenleistung für die Hundesteuerzahlung, wie die Entsorgung des Hundekotes, ist per gesetzlicher Definition ausgeschlossen.
Ab August 2024 beträgt der Steuersatz für jeden Hund 114,00 Euro pro Jahr.
Für einen ermäßigten Hund beträgt die Hundesteuer 57,00 Euro pro Jahr. Für einen steuerbefreiten Hund fällt keine Hundesteuer an.
Für die Anmeldung, die Abmeldung, für die Beantragung von Steuervergünstigungen finden Sie bei den Dokumenten Formulare und Links zu Onlineformularen, die Sie online ausfüllen und einreichen können.