Definition von Notfallkunden im BürgerBüro

Die Entscheidung, ob es sich um ein eiliges Anliegen handelt, wird abschließend im BürgerBüro getroffen.

eiliges Anliegen:

Hinweis:
Kommen Sie bitte auch rechtzeitig vor Ende der Öffnungszeit. Richten Sie sich bitte auf ggf. längere Wartezeiten ein, da die Terminkunden Vorrang haben.