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Asbest

Asbest ist ein natürliches Mineral, das in den oberen Erdschichten vorkommt. Auf Grund seiner großen Hitzebeständigkeit wurde Asbest als Baustoff in Gebäuden, Anlagen und Geräten eingesetzt. Asbest wird wegen seiner krebserregenden Eigenschaften als Gefahrstoff eingestuft. Daher unterliegt der Umgang mit Asbest (Rückbau/Demontage, Transport, Endlagerung) besonderen Vorschriften. Es ist darauf zu achten, dass keine Asbestfasern in die Umwelt gelangen. Asbestprodukte sind dementsprechend zu verpacken bzw. abzudecken. Asbestbruch ist zur Vermeidung von Stäuben anzufeuchten.
Asbestabfälle von Kleinstanlieferern (Kleingärtner, Bewohner von Reihen-, Ein- und Zweifamilienhäusern, Garagenbesitzer) aus dem Stadtgebiet Magdeburg können unter bestimmten Bedingungen auf der Deponie Hängelsberge angeliefert werden.

Angenommen werden folgende Asbestabfälle:
Asbestzementwellplatten, Asbestzementplatten, Brems- und Kupplungsbeläge, Asbestzementrohre (Länge max. 3 m, Durchmesser max. 200 mm), Dichtungsringe

Anlieferung und Anfragen an:

  • Deponie Hängelsberge
    Königstraße 96
    39116 Magdeburg
    Tel.. +49 391 6357274
  • Annahmebedingungen
    Asbestabfälle ausschließlich verpackt anliefern!


    Zur besseren Handhabbarkeit bei größeren Mengen bitte auf Paletten oder ähnlichem anliefern!

    • Asbestbruch: reißfeste Müllsäcke
    • Platten oder größere Asbeststücke: reißfeste Folie (Baumarkt), Big Bag (9,00 EUR/Stück - Deponie Hängelsberge), Plattensack (11,00 EUR/Stück - Deponie Hängelsberge)



Anlieferungstermine 2024

Anlieferung an folgenden Tagen jeweils zwischen 07:30 Uhr und 10:00 Uhr:

  • 13. und 27. Januar
  • 09. und 17. Februar
  • 02. und 16. März
  • 06. und 20. April
  • 04. und 18. Mai
  • 01. und 15. Juni
  • 06. und 20. Juli
  • 03. und 17. August
  • 07. und 21. September
  • 05. und 19. Oktober
  • 02. und 16. November
  • 07. und 21. Dezember

Weitere Annahmebedingungen für Asbest:

Die asbesthaltigen Abfälle (Asbestzementplatten, Asbestzementrohre) sind auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, in handhabbaren Abmessungen in reißfeste Folie so einzupacken, dass ein Freisetzen von Asbestzementstaub vermieden wird. Dieses Paket ist auf zwei Kanthölzern (mind. 10 x 10 cm) oder einer Palette anzuliefern. Die Entladung erfolgt mit einem Radlader mit angebauter Gabel. Die Entnahme muss mit der vorhandenen Technik möglich sein. 

Werden Abfälle in einem geschlossenem Fahrzeug angeliefert, so sind diese Abfälle von dem Anlieferer selbst mit der Hand auszuladen. Das bedeutet, dass die Asbestzementplatten in handhabbaren Paketen in Folie verpackt sein müssen. Bruchstücke von asbestzementhaltigen Abfällen, einschließlich Kleinstmengen, sind in stabilen reißfesten Foliensäcken so zu verpacken, dass kein Asbestzementstaub entweichen kann und die Foliensäcke beim Transport auch nicht aufreißen. Die Entladung erfolgt durch den Anlieferer per Hand. Daher sollten die Foliensäcke das Gewicht von 25 kg nicht überschreiten.

Asbestabfälle dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden!

Hinweise zu Rückbau/Demontage und Transport

Bei Rückbau/Demontage der Asbestzementplatten sind diese zu befeuchten, um so wenig wie möglich Asbeststaub freizusetzen. Die Beteiligten bei der Demontage sollten einen Mundschutz tragen. Eine gewaltsame Zerstörung sollte vermieden werden. Nach der Demontage sollten die Asbestplatten gleich verpackt werden. Beim Transport ist darauf zu achten, dass die Folie nicht zerstört wird und keine Asbeststäube freigesetzt werden.

Anlieferung

Die Anlieferung auf der Deponie Hängelsberge ist nur an den genannten Tagen und zur vorgegebenen Uhrzeit möglich.

Gebühr

Für die Ablagerung von asbesthaltigen Abfällen werden Gebühren entsprechend der jeweils geltenden Satzung erhoben.
Die Gebühren im Einzelnen sind zusätzlich hier aufgeführt.

Bitte beachten Sie:
  • dass Asbestplatten weder angebohrt noch abgescheuert werden sollten.
  • dass bei Rückbau/ Demontage von Asbestplatten ein Atemschutzfilter getragen werden sollte. 
  • dass Asbest bis etwa 1982 in verschiedene Haushaltsgeräte wie Haartrockner, Toaster usw., aber auch in Nachtspeicheröfen eingebaut wurde. Erkundigen Sie sich beim Fachhändler oder Hersteller ob Ihr Gerät davon betroffen ist. 
  • dass Sie auf keinen Fall asbesthaltige Haushaltsgeräte zerlegen sollten. 
  • dass Sie Rückbau/ Demontage Ihres Nachtspeicherofens einer entsprechenden zugelassenen Fachfirma überlassen sollten.

Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich bitte an Tel.: +49 391 6357274