Inhalt

Satzungen

Ab 01.01.2020 gillt die Abfallwirtschaftssatzung mit der ersten Änderungssatzung.
Ab 07.10.2023 gilt die Straßenreinigungssatzung die im Amtsblatt 21/2023 vom 06. Oktober 2023 veröffentlicht wurde.
Ab 01.01.2023 gilt die Abfallgebührensatzung mit der  ersten Änderungssatzung sowie die Straßenreinigungsgebührensatzung mit der zweiten Änderungssatzung.

Art und Umfang der Leistungen des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes sowie die dafür fälligen Gebühren richten sich nach Satzungen, die der Stadtrat beschließt und die im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg öffentlich bekannt gemacht werden.

Zur besseren Lesbarkeit werden die Satzungen in der jeweils geltenden Fassung als nicht amtliche Lesefassungen zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb keine Gewähr.

Die Abfallwirtschaftssatzung  vom 22. März 2019 (Amtsblatt Nr. 06/2019) liegt mit der ersten Änderungssatzung  vom 20. Dezember 2019 (Amtsblatt Nr. 29/2019) vor.
Die Abfallgebührensatzung vom 25. Februar 2022 (Amtsblatt Nr. 07/2022) liegt mit der ersten Änderungssatzung  vom 23. Dezember 2022 (Amtsblatt Nr. 35/2022) vor.
Die Straßenreinigungssatzung vom 06. Oktober 2023 liegt im Amtsblatt Nr. 21/2023 vor.
Die Straßenreinigungsgebührensatzung vom 1. Dezember 2017 (Amtsblatt Nr. 30/2017) liegt mit der zweiten Änderungssatzung  vom 23. Dezember 2022 (Amtsblatt Nr. 35/2022) vor.


Hier werden die nicht amtlichen Lesefassungen zur Verfügung gestellt:

Rechtlich verbindlich ist allein die im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg veröffentlichte Fassung.