Fachdienstleiter Herr Schütt
An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg
Die Abgabe und Entgegennahme aller Anträge erfolgt ausschließlich in der
Antragsannahme (Tel.: +49 391 540-5104)
Auskünfte zum Bearbeitungsstand der Anträge bzw. die Übermittlung der Kontaktdaten des/der zuständigen Baugesuchsprüfers/Baugesuchsprüferin erteilt die Zentrale Antragsannahme unter folgenden Telefonnummern:
(0391) 540 5106
(0391) 540 5110
(0391) 540 5459
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in den Sachgebieten |
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Nord/Nordwest |
Tel. (03 91) 5 40-51 07 |
Mitte/Ost |
Tel. (03 91) 5 40-51 30 |
Süd/Südost |
Tel. (03 91) 5 40-51 27 |
Werbeanlagen |
Tel. (03 91) 5 40-51 29 |
Baulastenverzeichnis |
Tel. (03 91) 5 40-51 69 |
Vollzugsbeamter |
Tel. (03 91) 5 40-51 33 |
Die Antragsformulare können unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden:
Formularservice des Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Den Antragstellenden wird die Möglichkeit eingeräumt, dem Bauordnungsamt die in den jeweiligen Genehmigungsverfahren erforderlichen Anträge und Bauvorlagen (zusätzlich) digital zu übergeben.
Dessen ungeachtet bedarf es hinsichtlich aller Anträge und Bauvorlagen weiterhin der Schriftform.
Eine gesetzliche Pflicht zur Einreichung digitaler Unterlagen hinsichtlich der von den Bauaufsichtsbehörden zu prüfenden Genehmigungsverfahren besteht im Land Sachsen-Anhalt derzeit noch nicht.
Die Option der Übergabe von digitalen Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen bietet jedoch allen am Genehmigungsverfahren Beteiligten die Gelegenheit, Verfahrensabläufe zu optimieren, Ressourcen einzusparen und damit Kosten zu reduzieren.
Im Rahmen der Vorlage digitaler Unterlagen sind die im Merkblatt zur Übergabe von digitalen Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen und die in der Uebersicht_Ordnerstruktur und Dateibezeichnungen für das Einreichen digitaler Kopien (Bauvorlagen) aufgeführten Grundsätze zu berücksichtigen.
Mit der Antragstellung ist eine Übereinstimmungserklärung durch die Bauherrin/den Bauherrn bzw. die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin/den bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser abzugeben.
Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der elektronischen Form mit der Papierform zu überprüfen. Im Falle der Widersprüchlichkeit gilt jeweils die Papierfassung.
Unterschriften/Signaturen auf den elektronischen Bauvorlagen bedarf es nicht, da diese auf den in Papierform eingereichten Unterlagen zu leisten sind.
z.B. Anträge auf Instandsetzung, Umgestaltung, Veränderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von Kulturdenkmalen. Ebenso genehmigungspflichtig sind Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen, die das Erscheinungsbild oder die Umgebung eines Kulturdenkmals im Bestand verändern, beeinträchtigen oder zerstören.
Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen in Angelegenheiten der Archäologie
Bearbeitung von kommunalen Fördermittelanträgen für Erhalt und Pflege von Kulturdenkmalen
Auskünfte und Erteilung von Bescheinigungen im Sinne der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes und Gewährung von Zuwendungen für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen in Zuständigkeit des jeweiligen Bearbeiters.
Stadtteile/Gebiete:
Domviertel, Krökentorviertel, Rathausviertel, Jakobstraße
Stadtteile/Gebiete:
Barleber See, Gewerbegebiet Nord, Rothensee, Industriehafen, Herrenkrug, Werder, Pechau, Kreuzhorst, Randau-Calenberge, Südliches Stadtzentrum (Bahnhofsviertel, Hasselbachviertel und Sternviertel)
Festungsanlagen im Stadtgebiet (jedoch keine Kasernen außer Festung Mark)
Evangelische Stadtteilkirchen/Gemeindekirchen (keine Krankenhaus- und Friedhofskapellen etc. , auch keine privatisierten Kirchen z.B. Prester)
Stadtteile/Gebiete:
Diesdorf, Ottersleben, Beyendorfer Grund, Beyendorf/Sohlen, Fermersleben, Salbke, Westerhüsen, Brückfeld, Berliner Chaussee, Cracau, Prester, Zipkeleben
Gartenstadt-Kolonie Reform, Schlachthofgelände
Archäologie im gesamten Stadtgebiet
Stadtteile/Gebiete:
Neustädter See, Sülzegrund, Kannenstieg, Großer Silberberg, Alt Olvenstedt, Neu Olvenstedt, Nordwest, Neustädter Feld, Neue Neustadt, Alte Neustadt, Stadtfeld Ost (außer Schlachthofgelände)
Kommunale Denkmalförderung im gesamten Stadtgebiet
Stadtfeld West, Sudenburg, Lemsdorf, Leipziger Straße,
Reform (außer Gartenstadt-Kolonie Reform), Hopfengarten, Buckau, Fermersleben
Stadtteile/Gebiete:
Gartendenkmalpflege in denkmalgeschützten Parkanlagen, Freiräumen und Wohnsiedlungen im gesamten Stadtgebiet
Denkmalverzeichnis/Denkmalinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
Auskünfte und Bescheinigungen: EStG §7i
Auskünfte zu Bescheinigungen gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b des Einkommensteuergesetzes (EStG), Schriftliche Zusicherung nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) über bescheinigungsfähige Aufwendungen.
Die fachliche Prüfung der bescheinigungsfähigen Aufwendungen/Zuwendungen erfolgt durch die Baudenkmalpfleger in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen
Das Denkmalinformationssystem ist das zentrale Fachinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt für die Denkmalpflege.
Linienbus:
Linie: 73
Haltestelle: Gagernstraße
im Übrigen Termin nach Vereinbarung