Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz

  • Fachdienstleiter Herr Schütt

    An der Steinkuhle 6
    39128 Magdeburg

  •  

    Hinweise zur Antragsannahme und Antragsbearbeitung:

    Die Abgabe und Entgegennahme aller Anträge erfolgt ausschließlich in der
    Antragsannahme (Tel.: +49 391 540-5104) 

    Auskünfte zum Bearbeitungsstand der Anträge bzw. die Übermittlung der Kontaktdaten des/der zuständigen Baugesuchsprüfers/Baugesuchsprüferin erteilt die Zentrale Antragsannahme unter folgenden Telefonnummern:

    (0391) 540 5106

    (0391) 540 5110

    (0391) 540 5459


    Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in den Sachgebieten

    Nord/Nordwest

    Tel. (03 91) 5 40-51 07

    Mitte/Ost

    Tel. (03 91) 5 40-51 30

    Süd/Südost

    Tel. (03 91) 5 40-51 27

    Werbeanlagen

    Tel. (03 91) 5 40-51 29

    Baulastenverzeichnis

    Tel. (03 91) 5 40-51 69

    Vollzugsbeamter

    Tel. (03 91) 5 40-51 33

    Die Antragsformulare können unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden:

    Formularservice des Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr


    Möglichkeit der Übergabe digitaler Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen

    Den Antragstellenden wird die Möglichkeit eingeräumt, dem Bauordnungsamt die in den jeweiligen Genehmigungsverfahren erforderlichen Anträge und Bauvorlagen (zusätzlich) digital zu übergeben. 

    Dessen ungeachtet bedarf es hinsichtlich aller Anträge und Bauvorlagen weiterhin der Schriftform.

    Eine gesetzliche Pflicht zur Einreichung digitaler Unterlagen hinsichtlich der von den Bauaufsichtsbehörden zu prüfenden Genehmigungsverfahren besteht im Land Sachsen-Anhalt derzeit noch nicht.

    Die Option der Übergabe von digitalen Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen bietet jedoch allen am Genehmigungsverfahren Beteiligten die Gelegenheit, Verfahrensabläufe zu optimieren, Ressourcen einzusparen und damit Kosten zu reduzieren.

    Im Rahmen der Vorlage digitaler Unterlagen sind die im Merkblatt zur Übergabe von digitalen Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen  und die in der Uebersicht_Ordnerstruktur und Dateibezeichnungen für das Einreichen digitaler Kopien (Bauvorlagen) aufgeführten Grundsätze zu berücksichtigen.

    Mit der Antragstellung ist eine Übereinstimmungserklärung durch die Bauherrin/den Bauherrn bzw. die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin/den bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser abzugeben.

    Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der elektronischen Form mit der Papierform zu überprüfen. Im Falle der Widersprüchlichkeit gilt jeweils die Papierfassung.

    Unterschriften/Signaturen auf den elektronischen Bauvorlagen bedarf es nicht, da diese auf den in Papierform eingereichten Unterlagen zu leisten sind.


    Aufgaben

    • Bauberatung
    • Erteilung von Baugenehmigungen und Vorbescheiden
    • Genehmigung Werbeanlagen
    • Erteilung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften und Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes
    • Bearbeitung von Auskunftsersuchen
    • Entgegennahme erforderlicher Bauvorlagen im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens
    • Bearbeitung der Anzeigeverfahren zur Beseitigung baulicher Anlagen
    • Bauüberwachung 
    • Erstellen, Eintragen und Löschen von Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
    • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
    • Abnahme Fliegender Bauten
    • Wiederkehrende Prüfung von Versammlungsstätten
    • Prüfung und Bearbeitung der Anzeigeverfahren zu Sonderveranstaltungen innerhalb von Gebäuden
    • Prüfung und Einleitung bauordnungsrechtlicher Maßnahmen
    • Prüfung und Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Wohnraummissständen im Sinne des Wohnraumaufsichtsgesetzes

    Herr Michael Ertl

    Untere Denkmalschutzbehörde

    An der Steinkuhle 6
    D-39128 Magdeburg

    Allgemeine Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde

    Allgemeine Aufgaben:

     

    Bearbeitung von denkmalrechtlichen Anträgen auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.10.1991 (GVBI. LSA S. 368), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes vom 20. Dezember 2005 (GVBI. LSA S. 769) - DenkmSchG LSA -  Denkmalschutzgesetz

    z.B. Anträge auf Instandsetzung, Umgestaltung, Veränderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von Kulturdenkmalen. Ebenso genehmigungspflichtig sind Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen, die das Erscheinungsbild oder die Umgebung eines Kulturdenkmals im Bestand verändern, beeinträchtigen oder zerstören.

    Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen in Angelegenheiten der Archäologie

    Bearbeitung von kommunalen Fördermittelanträgen für Erhalt und Pflege von Kulturdenkmalen

    Auskünfte und Erteilung von Bescheinigungen im Sinne der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes und Gewährung von Zuwendungen für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen in Zuständigkeit des jeweiligen Bearbeiters.

    Zuständigkeiten nach Stadtteilen und räumlicher Gliederung

    Zuständigkeiten nach Stadtteilen, Objektarten und räumlicher Gliederung


    Stadtteile/Gebiete:

    • Domviertel, Krökentorviertel, Rathausviertel, Jakobstraße


    Stadtteile/Gebiete:

    • Barleber See, Gewerbegebiet Nord, Rothensee, Industriehafen, Herrenkrug,  Werder, Pechau, Kreuzhorst, Randau-Calenberge, Südliches Stadtzentrum (Bahnhofsviertel, Hasselbachviertel und Sternviertel)

    • Festungsanlagen im Stadtgebiet (jedoch keine Kasernen außer Festung Mark)

    • Evangelische Stadtteilkirchen/Gemeindekirchen (keine Krankenhaus- und Friedhofskapellen etc. , auch keine privatisierten Kirchen z.B. Prester)


    Stadtteile/Gebiete:

    • Diesdorf, Ottersleben, Beyendorfer Grund, Beyendorf/Sohlen, Fermersleben, Salbke, Westerhüsen, Brückfeld, Berliner Chaussee, Cracau, Prester, Zipkeleben

    • Gartenstadt-Kolonie Reform, Schlachthofgelände

    • Archäologie im gesamten Stadtgebiet


    Stadtteile/Gebiete:

    • Neustädter See,  Sülzegrund, Kannenstieg, Großer Silberberg, Alt Olvenstedt, Neu  Olvenstedt, Nordwest, Neustädter Feld, Neue Neustadt, Alte Neustadt,  Stadtfeld Ost (außer Schlachthofgelände)

    • Kommunale Denkmalförderung im gesamten Stadtgebiet


    Stadtteile/Gebiete:
    • Stadtfeld West, Sudenburg, Lemsdorf, Leipziger Straße,

    • Reform (außer Gartenstadt-Kolonie Reform), Hopfengarten, Buckau, Fermersleben


    Stadtteile/Gebiete:

    • Gartendenkmalpflege in denkmalgeschützten Parkanlagen, Freiräumen und Wohnsiedlungen im gesamten Stadtgebiet


    Denkmalverzeichnis/Denkmalinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg

    Frau Kareen Krieger
    Zimmer 526
    Telefon: +49 391 540-5251

    Auskünfte und Bescheinigungen: EStG §7i

    • Auskünfte zu Bescheinigungen gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b des Einkommensteuergesetzes (EStG), Schriftliche Zusicherung nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) über bescheinigungsfähige Aufwendungen. 

    • Die fachliche Prüfung der bescheinigungsfähigen Aufwendungen/Zuwendungen erfolgt durch die Baudenkmalpfleger in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen


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    Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt

    Das Denkmalinformationssystem ist das zentrale Fachinformationssystem des Landes Sachsen-​Anhalt für die Denkmalpflege.

    Antragsformulare

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    Erreichbarkeit

    Linienbus:
    Linie: 73
    Haltestelle: Gagernstraße

    Öffnungszeiten BOA

    Montag
    geschlossen
    Dienstag
    09:00-12.00Uhr
    14:00-17:30Uhr
    Mittwoch
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    Donnerstag
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    im Übrigen Termin nach Vereinbarung

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