Sozial- und Wohnungsamt

  • Amtsleiterin Frau Heike Schulz

    Wilhelm-Höpfner-Ring 4
    39116 Magdeburg

  • Öffnungszeiten Amt 50

     
    Montag
    09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag
    09:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 17:30 Uhr
    Mittwoch
    geschlossen
    Donnerstag
    09:00 - 12:00 Uhr
    Freitag
    geschlossen

    Willkommen im Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg.

    Wir verstehen uns als eine Agentur des Helfens, eine serviceorientierte Sozialverwaltung und als eine lernende Organisation.

    Auf den folgenden Seiten erhalten Sie umfangreiche Informationen zu unseren Leistungsangeboten rund um die soziale Sicherung.



    Bitte nutzen Sie vorrangig unsere Onlineantragsangebote, damit wir die Bearbeitung für Sie noch effizienter gestalten können. Die Onlineantragstellungen können Sie einfach und bequem von zuhause aus oder unterwegs erledigen. Bei allen Onlineanträgen besteht die Möglichkeit, alle notwenigen Dokumente gleich mit hochzuladen. 


    JETZT ONLI
    NEANTRAG STELLEN:

    Vermeiden Sie Wartezeiten:
    Zur Terminreservierung


    HOHE BEARBEITUNGSRÜCKSTÄNDE
    Aufgrund der hohen Bearbeitungsrückstände möchten wir Sie bitten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, da dies die Bearbeitungszeit weiter verlängern könnte.
    Erforderliche Unterlagen und Dokumente sollten vorrangig per E-Mail eingereicht und bei der Übermittlung auf die Lesbarkeit geachtet werden. Alternativ kann der Versand auch auf dem Postweg erfolgen.


    MagdeburgerAnspruchsCheck

    MagdeburgerAnspruchsCHeck - "MACH5"

    Familie am Laptop Adobe Stock_Lyndon Stratford

    Überarbeitung von MACHaufgrund einer Gesetzesnovelle zum 01.07.2026

    Zum 1. Juli 2026 treten die Änderungen des § 22 SGB II durch das 13. SGB II- Änderungsgesetz in Kraft. Mit der Novelle werden auch die Regelungen zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII geändert.

    Kernpunkt ist eine absolute Obergrenze der KdU: Anerkannt werden höchstens 150 % der abstrakten örtlichen Angemessenheitsgrenze – und zwar ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs, also auch innerhalb der bisherigen Karenzzeit. Die frühere uneingeschränkte Vollübernahme während der Karenzzeit entfällt damit faktisch.

    __________________________________________________________________________________________________________________

    Für den Fall, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollumfänglich aus eigenen Mitteln bewältigen können, stellt der Bundesgesetzgeber eine Vielzahl an sozialen Sicherungsleistungen zur Verfügung.

    Hierzu zählen unter anderem:

    • Bürgergeld (SGB II)
    • Wohngeld (WOGG)
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
    • Kinderzuschlag (KIZ)

    MACH ist die Abkürzung für MagdeburgerAnspruchsCHeck. Die 5 in "MACH5" steht in diesem Fall für die Anzahl der jeweiligen Rechtsnormen, welche die WebApp für Sie gegenprüft. MACH5 ermöglicht Ihnen damit eine unkomplizierte, schnelle und unverbindliche Berechnung eines voraussichtlichen Anspruches auf Leistungen des sozialen Sicherungssystems. Bitte beachten Sie, dass bei der Berechnung nicht alle Einzelfallkonstellationen abgebildet werden können, jedoch der grundlegend mögliche Leistungsanspruch bei einer Erstantragstellung.

    Je nachdem wie sich Ihre persönlichen Verhältnisse darstellen, wird ermittelt, auf welche soziale Sicherungsleistungen Sie einen Anspruch haben könnten. Mit dem Ergebnis wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, eine zielgenaue Antragstellung durchzuführen, um unnötige Behördenwege zu vermeiden.

    Weiterhin werden bei einem errechnetem Leistungsanspruch weiterführende Informationen zu etwaigen Leistungsansprüchen bereitgestellt:

    • Bildung und Teilhabe für Kinder und junge Erwachsene
    • Stadtpass - Otto-City-Card (OCC)
    • Erlass der Kinderbetreuungskosten
    • Erteilung eines Schülertickets
    • Steuerermäßigung für die Hundesteuer
    • Befreiung vom Rundfunkbeitrag (ehem. GEZ-Befreiung)

    Sie können Ihre Ansprüche bequem am PC oder auf dem Tablet und Handy prüfen. Sollte sich ein Leistungsanspruch ergeben, haben Sie auch die Möglichkeit, direkt einen Onlineantrag einzureichen oder einen Onlinetermin für eine persönliche Vorsprache zu buchen.

    BITTE BEACHTEN SIE:

    Die Berechnungsgrundlagen gelten ausschließlich für die Landeshauptstadt Magdeburg.
    „MACH5“ dient lediglich einer ersten Orientierung zu einem etwaigen Leistungsanspruch.  
    Bei der Berechnung können nicht alle Einzelfallkonstellationen abgebildet werden, jedoch der grundlegend mögliche Leistungsanspruch bei einer Erstantragstellung. Alle Berechnungsergebnisse beruhen auf Ihren Angaben.
    Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf soziale Sicherungsleistungen lässt sich aus dieser Berechnung nicht ableiten. Auch kann der später von der jeweils zuständigen Leistungsbehörde berechnete Anspruch von dem Ergebnis der Online-Berechnung abweichen. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Anspruch auf soziale Sicherungsleistungen kann nur die jeweils zuständige Leistungsbehörde geben.

    Hier geht's zum Flyer

    Terminreservierung Sozial- und Wohnungsamt

    Terminreservierung Sozial- und Wohnungsamt

    Terminreservierung Sozialamt

    Terminreservierung Zuwanderung


    Servicehotline Amt 50

    Unsere Servicehotline 0391 / 540 36 70 soll es ermöglichen, Ihre individuellen Anliegen effizient zu klären und detaillierte Informationen bereitzustellen.

    Was wir für Sie tun können:

    • Kurzberatung zu den Leistungsangeboten unseres Amtes
    • Telefonische Vermittlung an die zuständigen Ansprechpartner der Leistungsbereiche
    • Aufnahme Ihres Anliegens und Weiterleitung an die Leistungsbereiche 
    • Recherche zu eingereichten Postdokumenten
    • Vergabe von Terminen zur Vorsprache in den Leistungsbereichen
    • Versendung von Antragsunterlagen


    Leider können wir Ihnen aus Datenschutzgründen KEINE AUSKÜNFTE ZU EINEM LAUFENDEN BEARBEITUNGSSSTAND Ihrer Leistung geben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich telefonisch oder per Kontaktformular direkt an den zuständigen Leistungsbereich. Die Kontaktdaten finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung.

    Eine vollumfängliche Beratung zu den Leistungen des Sozial- und Wohnungsamtes erhalten Sie in den jeweiligen Leistungsbereichen. Gerne können Sie sich hierzu einen Onlinetermin buchen.

    Onlinetermin





    Richtlinien

    Informationsmaterial / Flyer

    Erreichbarkeit ÖPNV

    Erreichbarkeit ÖPNV

    Straßenbahn:
    Linie: 1 und 13
    Haltestelle: Kroatenweg
    (Endstelle Sudenburg)

    Linienbus:
    Linie: 52, 53, 54, 57, 58, 61
    Haltestelle: Braunlager Straße

    Weitere Angebote

    Randspalte

    Übergeordnete Adresse

    Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit

    Beigeordneter Herr Dr. Ingo Gottschalk

    Wilhelm-Höpfner-Ring 4
    D-39116 Magdeburg

    So finden Sie uns

    Karte wird geladen...

    Barrierefreiheit

    Zugänglich für Rollstuhlfahrer
    Barrierefreie Parkplätze
    Erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln
    Barrierefreie Toiletten
    Zugänglich für Gehbehinderte
    Rufanlage bzw. Klingel von Rollstuhlfahrern erreichbar
    Aufzug für Rollstuhlfahrer geeignet
    Hilfe durch Personal oder Führung im Gebäude