Aufnahme am Gymnasium anmelden
Schulwegweiser
Schulen in Magdeburg
Im Schuljahr 2022/23 widmen sich insgesamt 78 Schulen der Ausbildung und Förderung von über 23.700 Schülerinnen und Schülern an den allgemein bildenden Schulen sowie über 7.000 Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen. Besondere Begabungen und Interessen werden unter anderem in sport-, naturwissenschaftlich oder sprachorientierten Schulen weiterentwickelt.
In Magdeburg gibt es 38 Grundschulen, davon fünf in freier Trägerschaft. Drei Sekundarschulen, davon zwei in freier Trägerschaft, zehn Gemeinschaftsschulen, darunter ein freier Träger, neun Gymnasien, davon wiederum drei freie Träger, zwei Gesamtschulen, zehn Förderschulen, eine Waldorfschule (freier Träger) sowie vier Berufsbildende Schulen gewähren ein Angebotsnetz in breiter inhaltlicher Vielfalt und flächendeckender räumlicher Verteilung. Verschiedene Schulen haben ein spezifisches Profil.
Schulen in Magdeburg
Schulbezirke
Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen. In Magdeburg sind nur für kommunale Grundschulen der Stadt Magdeburg Schulbezirke festgelegt (= zuständige Grundschule).
Für andere allgemein bildende Schulen der Stadt (Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen) gilt das Gebiet der Stadt Magdeburg als Schuleinzugsbereich.
Hier finden Sie die Übersicht über die zu den Schulbezirken gehörenden Straßen:
Schulbezirk/Schuleinzugsbereich.
Formlose Anträge für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder für eine Verschiebung der Schulpflicht nimmt die zuständige Grundschule entgegen.
Schulbezirke für das Einschuljahr 2024/25 sind noch nicht beschlossen.
Wie weiter nach der Grundschule?
Der Schulwegweiser beschreibt das Verfahren der Aufnahme in eine weiterführende Schule, also den Wechsel von der Grundschule in Klassenstufe 5.
- Schulwegweiser ( 148 kB)
Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 - Losverfahren
Information über die Losverfahren zur Aufnahme in Klassenstufe 5 (an kommunalen Schulen)
Die Schullaufbahnerklärung für den Wechsel Klasse 5 SJ 23/24 sind bis zum 13.02.2023 durch die Personensorgeberechtigten in der zuständigen Grundschule abzugeben.
Erforderliche Losverfahren an kommunalen Schulen werden voraussichtlich im März stattfinden.
Nachrückverfahren
siehe Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 - Losverfahren
Allgemeine Informationen
Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und schließt mit dem Abitur ab. Dies berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen oder auch eine vergleichbare berufliche Ausbildung aufzunehmen.
Teaser
Informieren Sie sich hier über die Aufnahme an das Gymnasium.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag der Personensorgeberechtigten
- Formular zur Schullaufbahnerklärung
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.
Rechtsgrundlage
- § 6 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Gymnasium | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- § 34 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Wahl und Wechsel des Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018
- Sek I-Üg-VO Landesnorm Sachsen-Anhalt | Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO) vom ... | gültig ab: 01.08.2004
- Aufnahme an weiterführenden Schulen
Weitere Informationen
Der Wechsel von einer weiterführenden Schule in das Gymnasium ist in der Leistungsbeschreibung „Wechsel in eine andere Schulart beantragen“ beschrieben.
Weitere Informationen zum Gymnasium finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Zur Anmeldung am Gymnasium muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.
Die Verteilung auf ein Gymnasium erfolgt durch den Schulträger.
Voraussetzungen
Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Siehe auch
- Gymnasium