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Aufnahme am Gymnasium anmelden

Schulwegweiser

Schulen in Magdeburg

Die Magdeburger Schul- und Bildungslandschaft ist vielfältig.

Im Schuljahr 2022/23 widmen sich insgesamt 78 Schulen der Ausbildung und Förderung von über 23.700 Schülerinnen und Schülern an den allgemein bildenden Schulen sowie über 7.000 Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen. Besondere Begabungen und Interessen werden unter anderem in sport-, naturwissenschaftlich oder sprachorientierten Schulen weiterentwickelt.

In Magdeburg gibt es 38 Grundschulen, davon fünf in freier Trägerschaft. Drei Sekundarschulen, davon zwei in freier Trägerschaft, zehn Gemeinschaftsschulen, darunter ein freier Träger, neun Gymnasien, davon wiederum drei freie Träger, zwei Gesamtschulen, zehn Förderschulen, eine Waldorfschule  (freier Träger) sowie vier Berufsbildende Schulen gewähren ein Angebotsnetz in breiter inhaltlicher Vielfalt und flächendeckender räumlicher Verteilung. Verschiedene Schulen haben ein spezifisches Profil.

Schulen in Magdeburg

Schulbezirke

Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen. In Magdeburg sind nur für kommunale Grundschulen der Stadt Magdeburg Schulbezirke festgelegt (= zuständige Grundschule).

Für andere allgemein bildende Schulen der Stadt (Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen) gilt das Gebiet der Stadt Magdeburg als Schuleinzugsbereich.

Hier finden Sie die Übersicht über die zu den Schulbezirken gehörenden Straßen:

 Schulbezirk/Schuleinzugsbereich.

Formlose Anträge für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder für eine Verschiebung der Schulpflicht nimmt die zuständige Grundschule entgegen.

Schulbezirke für das Einschuljahr 2024/25 sind noch nicht beschlossen.

Wie weiter nach der Grundschule? 

Der Schulwegweiser beschreibt das Verfahren der Aufnahme in eine weiterführende Schule, also den Wechsel von der Grundschule in Klassenstufe 5.

Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 - Losverfahren

Information über die Losverfahren zur Aufnahme in Klassenstufe 5  (an kommunalen Schulen)

Die Schullaufbahnerklärung für den Wechsel Klasse 5 SJ 23/24 sind bis zum 13.02.2023 durch die Personensorgeberechtigten in der zuständigen Grundschule abzugeben. 

Erforderliche Losverfahren an kommunalen Schulen werden voraussichtlich im März stattfinden.

Nachrückverfahren

siehe Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 - Losverfahren

Allgemeine Informationen

Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und schließt mit dem Abitur ab. Dies berechtigt bundesweit zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen oder auch eine vergleichbare berufliche Ausbildung aufzunehmen.

Teaser

Informieren Sie sich hier über die Aufnahme an das Gymnasium.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag der Personensorgeberechtigten
  • Formular zur Schullaufbahnerklärung

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Der Wechsel von einer weiterführenden Schule in das Gymnasium ist in der Leistungsbeschreibung „Wechsel in eine andere Schulart beantragen“ beschrieben.

Weitere Informationen zum Gymnasium finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.   

Verfahrensablauf

Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:

  • Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
  • Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
  • Zur Anmeldung am Gymnasium muss die ausgefüllte Schullaufbahnerklärung an der Grundschule abgegeben werden.

Die Verteilung auf ein Gymnasium erfolgt durch den Schulträger.

Voraussetzungen

Beim Wechsel von der Grundschule in das Gymnasium:

  • Erfolgreicher Besuch der Grundschule

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

18.08.2020

Siehe auch

  • Gymnasium

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachbereich Schule und Sport

Fachbereichsleiterin: Kerstin Richter

Gerhart-Hauptmann-Straße 24–26
39108 Magdeburg