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Registrierung

Zwei Behördengänge sind zu Beginn wichtig.  Erstens: die Anmeldung beim Bürgerbüro, wenn Sie länger als drei Monate in Magdeburg bleiben und eine Wohnung in Magdeburg beziehen. Zweitens: Die Anmeldung in der Ausländebehörde, wenn Sie nicht EU-Bürger*in sind und aus dem Ausland kommen.

Jeder, der sich länger als drei Monate in Magdeburg aufhält, ist dazu verpflichtet, sich innerhalb der ersten zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung im Bürgerbüro der Stadt zu melden. Hierfür benötigen Sie Ihren Reisepass/ Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter . Um sich im BürgerBüro registrieren zu lassen, müssen Sie in aller Regel persönlich erscheinen. Den Termin im BürgerBüro vereinbaren Sie vorher online.

Im Bürgerbüro wird unterschieden, ob Sie EU/EWR-Bürger*in oder Nicht-EU-Bürger*in sind.

EU/EWR-Bürger*in:
Sie sind aus einem Staat der Europäischen Union bzw des Europäischen Wirtschaftsraum, dann benötigen Sie:

Wohnungsgeberbestätigung
Reisepass/Personalausweis
biometrisches Foto

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Nachweise, wie

Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid für Studierende ,
Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer
europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und
Glaubhaftmachung ausreichender Mittel für den Lebensunterhalt (siehe Aufenthaltsrecht)

erforderlich sein. Damit können Sie sich für die EU-Freizügigkeitsbescheinigung anmelden. Einige Tage später kommt diese per Post.

Nicht-EU-Bürger*in:
Sie kommen aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union, dann benötigen Sie:

eine Wohnungsgeberbestätigung und
einen Reisepass/Personalausweis.

Damit bekommen Sie im Bürgerbüro den Meldeschein für Ihren Aufenthalt in Magdeburg.

Das BürgerBüro

Das Bürgerbüro Mitte befindet sich in der Leiterstraße 2a, im Zentrum Magdeburgs. Zu erreichen ist es mit den Straßenbahn-Linien 2 und 9, Haltestelle Leiterstraße.  Es gibt auch noch weitere Bürgerbüros in Magdeburg. Schauen Sie, welches für Sie am nächsten ist.

Wichtig: Die Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur persönlich mit einem Termin möglich. Dieser kann über die Online-Terminreservierungen vereinbart werden.

Bei Zuzug aus dem Ausland ist die persönliche Vorsprache aller anzumeldenden Personen notwendig. Eheleute müssen zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen ihre Heiratsurkunde vorlegen, bei Kindern müssen die Geburtsurkunden vorgelegt werden. Ist bei der Anmeldung von Kindern unter 16 Jahren nur eine sorgeberechtigte Person anwesend, kann es sein, dass gegebenenfalls die Zustimmung der jeweils anderen sorgeberechtigten Person erforderlich ist.

Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) sind mitzubringen.

Sobald Sie sich erstmalig in einem deutschen Bürgerbüro angemeldet haben, sendet Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) nach ca. 5-10 Werktagen per Post zu. Die Steuer-ID ist für Ihren Arbeitgeber zur Auszahlung Ihres Gehalts erforderlich.

Ausländerbehörde

Jede Ausländerin und jeder Ausländer, die/der nicht EU-Bürgerin oder EU-Bürger ist und nach Deutschland kommt, muss sich bei der örtlichen Ausländerbehörde melden.  Vereinbaren Sie dazu online einen Termin.

Ausländerbehörde