Schöffinnen und Schöffen gesucht – bis 28. Februar bewerben
Keine juristischen Fachkenntnisse benötigt
Das Schöffenamt ist eine wichtige Form der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an der deutschen Rechtsprechung. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen, nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und -richtern an der Rechtsfindung teil.
Die Auswahl der Vorschläge für die Wahl der Schöff*innen obliegt grundsätzlich den Landkreisen und kreisfreien Städten. Somit kommt die Stadtverwaltung mit der Aufstellung der Vorschlagsliste ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach.
Bedingungen für Bewerbende
Beim Schöffenamt handelt es sich um ein Ehrenamt, das mit wenigen Ausnahmen jeder und jede Deutsche im Alter von 25 bis 69 Jahren ausüben kann. Die zu wählenden ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und -richter sollen ihren Wohnsitz in Magdeburg haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein. Sie werden an ihren Einsatztagen von der Arbeit freigestellt und erhalten ihren Verdienstausfall ersetzt. Zudem sind Regelungen getroffen, dass sie voraussichtlich nicht mehr als zu 12 Sitzungen im Jahr herangezogen werden.
Bereiterklärungsfrist endet am 28. Februar
Magdeburgerinnen und Magdeburger, die ein solches Ehrenamt ausüben möchten, können ihre Bewerbung ab sofort beim Amt für Statistik, Wahlen und demografische Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg [37.51694.1] einreichen. Auch Personen, die aktuell bereits Schöff*innen sind, haben sich im Falle eines weiteren Interesses erneut zu bewerben. Die Bewerbungsfrist endet zunächst am 28. Februar 2023.
Das Bewerbungsformular ist im Internet unter www.magdeburg.de/wahlen (Bereich „Wahlen von Schöff*innen“) hinterlegt. Das Wahlamt befindet sich in der Julius-Bremer-Straße 10 in der 6. Etage. Es ist telefonisch unter der Rufnummern +49 391 540-2247 oder 2808, per Fax unter+49 391 540-2807 und per E-Mail an wahlamt@stat.magdeburg.de zu erreichen.
Das Jugendamt sucht speziell nach Jugendschöffen
Interessenten für das Jugendschöffenamt können sich bis zum 10. Mai im Jugendamt melden. Bereitschaftserklärungen von Magdeburgerinnen und Magdeburgern für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit nimmt das Jugendamt folgend entgegen:
Postanschrift
Jugendamt
Wilhelm-Höpfner-Ring 1
39116 Magdeburg
oder per
E-Mail: jugendamt@magdeburg.de
Ansprechpartnerin für Fragen
Anke Szczekalla-Fett
Telefon: +49 391 540-31 45