Ehrenamt Schiedsperson: Interesse bis 22. Februar bekunden
Interessensbekundungen bis 22. Februar möglich
Konkret gesucht werden ab Juli 2023 Schiedspersonen für die Schiedsstellen 2 und 5. Tagungsort ist die Julius-Bremer-Straße 10. Das Aufgabengebiet umfasst die ein- bis maximal zweimal im Monat stattfindenden abendlichen Sitzungen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens. Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und werden für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt. Persönlichkeit und Fähigkeiten müssen für das Amt geeignet sein und der Wohnsitz sollte in Magdeburg sein.
Ausschlussgründe gemäß Schiedsstellengesetz Sachsen-Anhalt
- wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist
- wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
- wer in Vermögensverfall geraten ist
Zuständigkeitsbereiche (Stadtteile) der Schiedsstelle 2
- Altstadt
- Buckau
- Werder
- Brückfeld
- Cracau
- Berliner Chaussee
- Randau-Calenberge
- Prester
- Pechau
- Fermersleben
- Zipkeleben
- Kreuzhorst
Zuständigkeitsbereiche (Stadtteile) der Schiedsstelle 5
- Hopfengarten
- Leipziger Straße
- Salbke
- Westerhüsen
- Beyendorf-Sohlen
- Beyendorfer Grund
- Reform
Kurzbewerbung mit Lebenslauf kann bis 22. Februar 2023 an folgenden Kontakt eingereicht werden:
E-Mail: tina.heger@ra.magdeburg.de
Postanschrift
Rechtsamt der Landeshauptstadt Magdeburg
Tina Heger
Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg
Weitere Informationen gibt es unter Magdeburg - Schiedsstellen und telefonisch unter der Rufnummer 0391 540 29 49.
In Magdeburg gibt es derzeit 5 Schiedsstellen, die im vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren tätig werden. Aufgaben sind die Schlichtung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Zahlungsansprüche. Dazu zählen zum Beispiel Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, oder die Wahrung nachbarrechtlicher Belange.
In Strafsachen besitzt die Schiedsstelle eine doppelte Funktion: Zum einen nimmt sie die Aufgabe einer Vergleichsbehörde wahr, zum anderen wird sie zusätzlich bei geringfügig anzusehenden Vergehen tätig, die die Staatsanwaltschaft ihr im Rahmen einer Verweisung übergibt. Kann eine Verhandlung vor der Schiedsstelle nicht geschlichtet werden, wird der Antrag der Person bei der Staatsanwaltschaft aufgenommen.