Inhalt
Für alle Zahlungen gilt:
  • Der Studienbeginn darf nicht vor dem Wintersemester 2000 liegen.
  • Die Anmeldung der Hauptwohnung darf jedoch nicht früher als 6 Monate vor Studienbeginn datiert sein.
  • Für die Dauer von zwei Jahren darf der Hauptwohnsitz und das Studium nicht unterbrochen werden.

! Den Bonus gibt's fürs Bleiben. Wer seinen Hauptwohnsitz vor Ablauf des unterstützten Zeitraumes abmeldet, erstattet den Betrag einfach zurück !

weitere Vorteile:

  • Jeweils zum Semesterbeginn bietet das Mobile BürgerBüro in den beiden Studieneinrichtungen vor Ort die Möglichkeit der Wohnungsanmeldung an, das erspart Ihnen den Weg zu den BürgerBüros in der Stadt.
  • Sie brauchen keine Zweitwohnungssteuer für eine Nebenwohnung zu zahlen.
  • Sie haben am Studienort eine für Sie zuständige Pass-/Meldebehörde zur Ausstellung von Dokumenten und anderen Dienstleistungen.
  • Sie können Ihr Wahlrecht direkt hier am Studienort ausüben.

Noch Fragen?...... Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerbüros beraten Sie gern.