Der eAT in Größe einer Scheckkarte hat einen integrierten Chip, auf dem neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen auch biometrische Daten (Lichtbild, zwei Fingerabdrücke) gespeichert werden. Er wird als separates Dokument ausgestellt. Der eAT ist jedoch kein Passersatz. Er dient nur dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren und ist grundsätzlich nur gültig in Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Pass oder Passersatz.
Nebenbestimmungen werden im Chip gespeichert und auf einem eigenen Zusatzblatt zum eAT ausgedruckt.
Jede Person muss persönlich in der Ausländerbehörde vorsprechen.
Zur Abholung des eAT in der Ausländerbehörde ist ebenfalls die persönliche Vorsprache erforderlich.
Den eAT produziert die Bundesdruckerei in Berlin. Es wird mit Wartezeiten von 4 bis 6 Wochen gerechnet.
Ja, längstens bis zum 31.08.2021. Es erfolgt bis zum Gültigkeitsende kein Umtausch bisher erteilter Klebeetiketten.