Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) und die Satzung über die Schülerbeförderung in der Landeshauptstadt Magdeburg regeln die Schülerbeförderung, Erstattung oder Entlastung von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler*, die mit Hauptwohnsitz in Magdeburg wohnen. Die Rechtsgrundlagen sind:
§ 71 SchulG LSA und
Wenn der Schulweg die in der o.g. Satzung festgelegte Mindestentfernung überschreitet, haben Anspruch auf eine kostenlose Schülerjahreskarte Schüler
Die Schülerjahreskarte gilt an Schultagen (Montag bis Freitag zwischen 5.30 Uhr und 20.00 Uhr).
Zum Antragsformular: Antrag auf Schülerjahreskarte
Anspruch auf Entlastung von Kosten der Schülerbeförderung bis zu einem Höchstbetrag (Berücksichtigng der Ferienzeiten) abzüglich einer Eigenbeteiligung von 100 Euro haben folgende Schüler:
Schüler in dualer Ausbildung haben keinen Anspruch (Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, Erhalt einer Ausbildungsvergütung).
Erstattungsfähig sind die Kosten der Nutzung des ÖPNV unter Vorlage der Originalbelege.
Beim Besuch einer Schule außerhalb von Magdeburg besteht Anspruch auf die teuerste Zeitfahrkarte für Schüler für das Tarifgebiet Magdeburg abzüglich der Eigenbeteiligung.
Zum Antragsformular: Antrag auf Entlastung von Fahrtkosten
Abgabetermin: 30.9. nach Ende des Schuljahres
Ist die Schule mit dem ÖPNV für die unter Punkt 2 genannten Schüler nicht zumutbar zu erreichen, kann alternativ ein Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten in Höhe der Kosten einer Schülerjahreskarte gestellt werden.
Zum Antragsformular: Antrag auf Erstattung von Fahrkosten
Schüler mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung (Nachweis durch Behindertenausweis bzw. amtsärztliches Gutachten) können mit einem Fahrdienst zur Schule befördert werden.
Zur Beantragung wenden Sie sich bitte an:
Frau Westpfahl, Tel. +49 391 540 3015, marion.westpfahl@sva.magdeburg.de
* Im weiteren Text steht Schüler für Schülerinnen und Schüler.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden personenbezogene Daten erfasst. Zur Information zum Datenschutz gemäß Datenschutz-Grundverordnung hier