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Wiederholungsschild für Kraftfahrzeug beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Kupplungsträger oder Heckträger an Ihrem Fahrzeug anbringen wollen, darf dieser das KFZ-Kennzeichen Ihres Fahrzeuges nicht verdecken.

An Träger, die auf der Anhängerkupplung eines Fahrzeuges angebracht werden ist deshalb ein Wiederholungsschild des KFZ-Kennzeichens des Trägerfahrzeuges anzubringen (ohne amtliche Plakettem). Dies gilt ebenfalls für Heckträger, sofern diese das KFZ-Kennzeichen verdecken.

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Trägerfahrzeuges

Wichtige Hinweise

Vor dem Gang zur Schilderfirma bitte im BürgerBüro eine entsprechende Bestätigung holen, denn ohne diese Bestätigung erfolgt keine Herstellung der Kennzeichentafeln.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle



 
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BPM Ingenieurgesellschaft mbH
Staedtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG
WOBAU - Wohnen in Magdeburg
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