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Kontakt zur Landeshauptstadt Magdeburg


Allgemeine E-Mail Anfragen


Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Verwaltung der Landeshauptstadt ist für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich. Formlose Schreiben bedürfen nicht der eigenhändigen Unterschrift.

Hinweis: Eine einfache E-Mail ist in den Fällen nicht ausreichend, wenn die Behörde die Schriftform ausdrücklich verlangt, weil diese gesetzlich vorgesehen ist.

Verschlüsselte E-Mail

E-Mail: poststelle@stadt.madeburg.de

Öffentlicher Schlüssel: Download

Hinweis: Auch die verschlüsselte E-Mail ist nicht ausreichend, in Fällen, in denen die Behörde die Schriftform verlangt bzw. diese gesetzlich so vorgesehen ist

Nähere Informationen zu dem Verfahren finden Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 

Qualifiziert signierte E-Mail 

E-Mail: poststelle@stadt.madeburg.de

Hinweis: Die im Rechtsverkehr mit der Behörde gesetzlich vorgesehene Schriftform kann gem. § 126 a BGB im bestimmten Umfang (jedoch nicht in allen Fällen) durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. Nur die qualifizierte elektronische Signatur (siehe § 2 Nr. 3 Signaturgesetz) ersetzt die eigenhändige Unterschrift mit allen rechtlichen Wirkungen!

Nähere Informationen zu dem Verfahren finden Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und auch beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (Personalausweisportal - eIDAS-konforme Fernsignatur mit eID)

Hinweise zu den Zugangsbedingungen für E-Mails 

Folgende Dateiformate können bis zu einer Größe von 10 MB bearbeitet werden:

  • Adobe Acrobat bis Version 8.0 (*.pdf),
  • Textdateien beziehungsweise Dateien aus Textverarbeitungsprogrammen im Rich Text oder TXT-Format (*.rtf, *.txt),
  • Office Produkte – Word, Excel und Powerpoint – bis Version 2003 (*.doc, *.xls, *.ppt),
  • für Bilder die Formate (*.jpg, *.gif, *.tif).

Zulässige Datenanlagen können in Archive verpackt bzw. komprimiert werden.

E-Mails mit folgenden Dateianhängen werden ungelesen abgewiesen:
  • Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind,
  • selbstentpackende, komprimierte Dateien,
  • Dateien mit automatisierten Abläufen oder Programmierungen (z. B. Makros),
  • Dateien, die über 10 MB groß sind,

Wenn Sie abweichende Dateiformate verwenden wollen, z. B. beim Austausch von Geo-Informationen, ist dies mit dem jeweiligen Empfänger abzustimmen. Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann ihre Mail nicht bearbeitet werden.

Virenschutz und Umgang mit Spam-Mails:

Wenn Sie der Stadtverwaltung Magdeburg eine E-Mail mit nicht zugelassenen Dateiformaten übersenden, werden diese Anhänge ungelesen gelöscht. Ebenso wird eine E-Mail mit einem Virus ungelesen gelöscht. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden gefiltert. In allen genannten Fällen erhalten Sie keine weiteren Informationen.  

Dabei können gegebenenfalls auch Ihre E-Mails abgewiesen werden, die durch bestimmte Merkmale fälschlicherweise als Spam identifiziert werden. Gegebenenfalls informieren Sie sich bitte über andere Kommunikationswege (z. B. Telefon) beim Empfänger über den Erfolg der Übermittlung.

Antwort per E-Mail:

Die Stadtverwaltung Magdeburg geht von Ihrer Bereitschaft zum Empfang von rechtsverbindlichen Erklärungen aus, wenn Sie dies ihr gegenüber zuvor auf geeignete Weise kundgetan haben. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung gegenüber der Stadtverwaltung, durch elektronische Antragstellung oder sonst durch fortgesetzte elektronische Kommunikation erfolgen. Wenn Sie uns also elektronisch kontaktieren, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Wege antworten dürfen, soweit bestimmte Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen.

Besonderes elektronisches Behördenpostfach 

Name:             Landeshauptstadt Magdeburg

SAFE-ID:        DE.Justiz.4096d506-230a-4613-ad6d-d64b606a455a.714c

Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (www.egvp.de).

Digitaler Briefkasten

Sie wollen zu einer Dienstleistung fehlende Dokumente oder Nachweise ergänzen? Hierfür können Sie unseren digitalen Briefkasten nutzen. In diesem können Sie Dokumente und Nachweise bis zu einer Größe von je 10 MB hochladen.

Aktuell kann der Digitale Briefkasten nur zur Nachreichung von Wohnungsgeberbestätigungen gem. § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) genutzt werden:

https://www.magdeburg.de/WGB