Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.
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bei miteinander verheirateten Eltern
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Geburtsurkunden
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Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
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bei nicht miteinander verheirateten Eltern
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Geburtsurkunde der Mutter
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falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
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Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
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Geburtsurkunde des Vaters
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ggf. die Sorgeerklärungen
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Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
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eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.