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Feuerwerke beantragen (Waffen- und Sprengstoffrecht)

Hinweise zu Feuerwerken

In jedem Jahr werden nicht nur zum Jahreswechsel, sondern verstärkt auch zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten, Geburtstagen und Jubiläen Feuerwerke abgebrannt.

Vor allem zu Silvester ereignen sich dabei alljährlich zahlreiche Brände und Unfälle durch unsachgemäßen und leichtfertigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Der Rettungsdienst der Landeshauptstadt Magdeburg muss jedes Jahr augen- und brandverletzte Personen versorgen.

Die Feuerwehr Magdeburg möchte einige Tipps geben, um Brände und Unfälle durch Feuerwerkskörper weitestgehend auszuschließen:

  • Feuerwerkskörper, die zum Abbrennen im Freien vorgesehen sind, dürfen nicht in geschlossenen Räumen gezündet werden. Die beiliegende oder aufgedruckte Gebrauchsanweisung ist unbedingt zu beachten und einzuhalten. 
  • Feuerwerkskörper nicht in Personengruppen, in offene Fenster, Türen oder in leicht brennbare Objekte, z. B. Scheunen, werfen. Beim Abbrennen von Raketen ist die Flugrichtung entsprechend zu wählen. Dabei sind die Windrichtung und die Windstärke zu beachten.
  • Beim Zünden des Feuerwerkes sind die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen liegen zu lassen, entnehmen Sie aus der Verpackung nur einen Teil der Artikel. Feuerwerkskörper sollten niemals in den Taschen von Kleidungsstücken aufbewahrt werden.
  • Raketen mit Führungsstab senkrecht so in eine feststehende Flasche stecken, dass sie ungehindert aufsteigen können.
  • Gezündete Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Hand behalten werden. Nach dem Anzünden ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  • Silvesterfeuerwerk nicht aus Fenstern oder von Balkonen aus zünden oder von oben herunterwerfen.
  • „Blindgänger“ dürfen nicht noch einmal gezündet werden. Sie sind nach einiger Zeit mit Wasser unschädlich zu machen.
  • Tischfeuerwerk darf nur auf nicht brennbaren Unterlagen abgebrannt werden. Ähnlich wie bei Wunderkerzen werden Funken versprüht, die sehr heiß sind und verhältnismäßig langsam erkalten. Es ist darauf zu achten, dass sich keine Girlanden, Papierschlangen oder andere leicht brennbare Gegenstände in unmittelbarer Nähe bzw. über dem abzubrennenden Tischfeuerwerk befinden. 

Schon mit einfachen Mitteln kann man sich vor Bränden durch Feuerwerkskörper schützen:

  • Halten Sie die Fenster Ihrer Häuser und Wohnungen geschlossen.
  • Entfernen Sie brennbare Materialien von Balkonen und Loggien.

Wer genehmigt Feuerwerke?

Sollte trotz aller Vorsicht Personenschaden oder ein Brand entstehen, ist unverzüglich über den Notruf 112 der Rettungsdienst oder die Feuerwehr zu benachrichtigen.

 

 

Wer genehmigt Feuerwerke in der Landeshauptstadt?

Die Polizeidirektion Nord ist die zuständige Behörde für das Stadtgebiet Magdeburg.

Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord erteilt waffenrechtliche Erlaubnisse, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse im nicht gewerblichen Bereich und Anzeigen / Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes.
Die Polizeidirektion ist zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Magdeburg und für Feuerwerke in der Stadt Magdeburg.

Hier finden Sie weitere Informationen, inkl. Antragsformulare und Kosten.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Polizeiinspektion Magdeburg

Waffen-und Sprengstoffbehörde

Sternstraße 12
39104 Magdeburg