BürgerBüro Süd
Barrierefreiheit
Wichtige Hinweise
Von Montag bis Freitag werden vorrangig Terminkunden bedient! Am Samstag werden im BürgerBüro Mitte ausschließlich Terminkunden bedient.
Bitte buchen Sie einen Termin unter www.magdeburg.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115.
In den BürgerBüros wurden neue „Self-Service-Terminals“ installiert, die Sie bei der Beantragung von Personaldokumenten unterstützen. Damit können Sie auch Fotos für die Dokumente erstellen. Diese werden nicht mehr ausgedruckt, sondern direkt an die Mitarbeiterplätze übermittelt. Die Kosten betragen dann 4,50 Euro.
Für Personen unter 1,26 Meter Augenhöhe (z. B. Rollstuhlfahrer und Kinder) ist das Self-Service-Terminal nicht geeignet.
Ab dem 1. März 2017 werden in der Bundesrepublik Deutschland neue Reisepässe ausgegeben.
Die Lieferzeiten der BundesDruckerei betragen ca. 3 bis 5 Wochen. Personalausweise und Reisepässe können bei Notwendigkeit 4 Wochen vor dem Ausstellungsdatum beantragt werden.
Dienstleistungen
Wohnsitz anmelden
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der für den neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.Bitte ... weiterlesen
Wohnsitz ummelden
Auch wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie dies binnen von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung der Meldebehörde mitteilen. Ummeldungen werden bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen ... weiterlesenWohnungsgeberbestätigung
Seit dem 1. November 2015 sind auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes (BMG) neue Regelungen in Kraft getreten, die Sie bei einem Wohnungswechsel beachten müssen.Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, ... weiterlesen
Wunschkennzeichen beantragen
Wer für sein zuzulassendes Fahrzeug ein Kennzeichen mit markanter Buchstaben- und Zahlenkombination wünscht (kurz: Wunschkennzeichen), kann dies bei seiner zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten inzwischen auch eine Online-Reservierung an.weiterlesen
Zulassung von Fahrzeugen/Anhängern aus EU-Mitgliedstaaten
Sie wollen ein Kraftfahrzeug (gebraucht oder neu) oder einen Anhänger aus einem Land der Europäischen Union einführen und zulassen.weiterlesen
Zulassung von Fahrzeugen/Anhängern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten
Sie wollen ein Kraftfahrzeug (gebraucht oder neu) oder einen Anhänger aus einem Land, dass nicht Mitglied der Europäischen Union ist, einführen und zulassen.weiterlesen
Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (H-Kennzeichen)
Zuteilung eines Oltimerkennzeichens Oltimerkennzeichen werden Fahrzeugen zugeteilt, die mindestens 30 Jahre alt sind. Was ist mitzubringen? Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug; hierbei Nachweis der Anschrift erforderlich. Die ... weiterlesenZwangsweise Außerbetriebsetzung
Die Ordnungsbehörde kann in folgenden Fällen die zwangsweise Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs veranlassen:Fehlender Versicherungsschutzes, Eingang einer Anzeige des Versicherers gemäß § 25 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Nichtzahlung Kfz-Steuer, Eingang eines Antrages des Finanzamtes gemäß § 14 Abs. ... weiterlesen
Zweitwohnsitz an- und abmelden
Bewohnen Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist die vorwiegend benutzte Wohnung ihre Hauptwohnung. Bei verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht dauernd getrennt von ihrer Familie leben, ist die ... weiterlesenDefinition Notfallkunde im BürgerBüro
Definition von Notfallkunden im BürgerBüro
Notfallkunden für alle BürgerBüros sind:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen. Voraussetzungen:Vor dem Reiseantritt ist in allen BürgerBüros kein freier Termin buchbar.Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein neues Dokument beantragen.Voraussetzungen: persönliches Erscheinen
- Kunden, die Ersatz für ein beschädigtes oder unleserliches Kennzeichen benötigen.
- Kunden, die nach Verlust oder Diebstahl Ersatz für eine Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) benötigen.
- Kunden, die ein Kurzzeitkennzeichen beantragen wollen.
- Kunden, die eine neue Feinstaubplakette benötigen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich den BürgerBüros vor Ort.