Die Geburtsjahrgänge 1953 - 1964 mit Papierführerschein sollten JETZT an den Umtausch denken.
Auch die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die noch einen bis 1998 ausgestellten Papierführerschein mit sich führen, sollten die gesetzliche Umtauschfrist bis 19.01.2023im Auge behalten und sich rechtzeitig einen Termin buchen.
Wenn sich der Großteil der in diesem Jahr ca. 10.000 zum Führerscheinumtausch verpflichteten BürgerInnen erst wieder ab Herbst um einen Termin bemüht, sind Terminschwierigkeiten nicht auszuschließen.
Termine können auf der städtischen Internetseite unter Terminreservierung Führerscheinstelle oder telefonisch unter der Behörden-Rufnummer 115 gebucht werden.
Ihr BürgerServiceWarum muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.