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Reisepass beantragen

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In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Wichtige Hinweise

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Zum 1. Januar 2024 tritt ein Gesetz in Kraft, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Die Beantragung eins sofort ausgestellten Kindereisepasses ist seitdem nicht mehr möglich. Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden.

Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Eltern, die mit ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, müssen nunmehr unbedingt rechtzeitig prüfen, ob für das Kind ein gültiges Reisedokument vorhanden ist.

Wir empfehlen den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder in einem BürgerBüro Ihrer Wahl zu beantragen.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Es muss sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die für die Reise benötigten Ausweisdokumente informiert werden!

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten bzw. aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, gibt es unter  Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweisen.

Es gilt zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument ist teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig. In diesem Fall sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass) beantragt werden.

Antragstellung

Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Beantragung kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn dabei die Zustimmungserklärung des anderen Elternteiles vorgelegt werden kann und kein Zweifel an deren Richtigkeit besteht (Vorlage Einverständniserklärung auch formlos möglich) und des Personalausweises des anderen Elternteiles). Die Antragstellung durch lediglich ein Elternteil kann dann erfolgen, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht diesem Elternteil allein zusteht (Nachweis ist erforderlich).

Lichtbilder:

Ab Anfang Juli 2015 werden in den BürgerBüros anstelle der Fotoautomaten „Self-Service-Terminals“ installiert, die Sie bei der Beantragung von Personaldokumenten unterstützen. Damit können Sie auch Fotos für die Dokumente erstellen. Diese werden nicht mehr ausgedruckt, sondern direkt an die Mitarbeiterplätze übermittelt. Die Kosten betragen dann 7,00 Euro.

Lieferzeiten:

Die Lieferzeiten der Bundesdruckerei betragen ca. 4 bis 6 Wochen. Wir bitten Sie, dies bei der Beantragung zu beachten.

Speed Capture Kiosk - Fotoautomat

Fotoautomaten verringern Wartezeiten bei der Dokumentenbeantragung

In allen BürgerBüros und der Führerscheinstelle der Landeshauptstadt Magdeburg steht ein Gerät einer neuen Generation von Fotoautomaten bereit (der Speed Capture Kiosk). An diesem Selbstbedienungsautomaten können neben dem bekannten Foto weitere biometrische Daten gleich mit aufgenommen werden, die anschließend sofort für die Antragstellung des neuen Personalausweises (nPA) oder anderer Personaldokumente verwendet werden können. Die Fotos können zudem in die Programme der Ausländerbehörde sowie der Führerscheinstelle, außer beim Internationalen Führerschein, übernommen werden.

Und so funktioniert‘s: Der Bürger erfasst am Speed Capture Kiosk selbst Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift. Er spart den Aufwand für die Beschaffung eines Passfotos und beschleunigt damit die Bearbeitung seines eigenen Anliegens durch die selbstständige Erfassung der biometrischen Daten. Parallel zur Aufnahme von Foto und Fingerabdrücken erfolgt die verbindliche Qualitätsprüfung. Während der Antragsstellung ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren heraus auf, prüft ihre Authentizität und übernimmt die Daten schließlich direkt digital von einem geschützten Server. Die biometrischen Daten werden 48 Stunden vorgehalten.

Der Preis für ein Foto am Fotoautomaten beträgt 7,00 Euro. Die Kosten werden zusammen mit der Gebühr für das Personaldokument erhoben und am Kassenautomaten bezahlt. Hier hat der Kunde dann die Möglichkeit, den Betrag in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
 
Der Speed Capture Kiosk verbessert den barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer deutlich. Sie betätigen hierzu eigenständig den „Rollstuhl-Button“ auf dem Touchscreen. Das Gerät fährt dann automatisch auf Ihre Bedienhöhe herunter. Der Speed Capture Kiosk für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m nutzbar.
 
Dass der Automat den datenschutzrechtlichen Standards genügt, ist selbstverständlich. So müssen alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, den einschlägigen Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genügen. Dass dies auch so ist, wurde dem Hersteller mit einem entsprechenden Zertifikat des BSI bescheinigt.
 
Wenn Sie mit der neuen Technik Probleme haben, helfen Ihnen die MitarbeiterInnen gern weiter.


Ihr BürgerService

Allgemeine Informationen

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, ohne Visum in über 160 Staaten weltweit zu touristischen Zwecken einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie vor allem, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.   

Reisepass für Kinder

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen biometrischen Reisepass beantragen. Denn einige Reiseländer wie die USA erkennen für eine visumfreie touristische Einreise den Kinderreisepass oder den Personalausweis nicht an. 

Beantragung 

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss das Kind persönlich anwesend sein. 

Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Durch den erhöhten Verwaltungsaufwand der unzuständigen Passbehörde - sie muss eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen - ist ein Zuschlag zur Gebühr für Ihren beantragten Reisepass zu entrichten.

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Haben Sie Ihren Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl verloren, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland. 

Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer zu lang ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass ausgestellt. 
 

Gebühren

  • Gebühr: 70,00 Euro
    Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: o die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder o die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
  • Gebühr: 37,50 Euro
    Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: o die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder o die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
  • Gebühr: 32,00 Euro
    Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).
  • Gebühr: 22,00 Euro
    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen:
  • Gebühr: 21,00 Euro
    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen:

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • biometrisches Lichtbild,
  • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,
  • bei der Antragstellung für ein Kind: 
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
  • Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können weitere Unterlagen, beispielsweise Personenstandsurkunden, erforderlich sein. 

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

  • Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
  • In der Regel vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. 
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. 
  • Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. 
  • Sofern die Person, für die der Pass beantragt wird, das 6. Lebensjahr vollendet hat, ist für die Antragstellung die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers). Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt Hinweise, wann Sie Ihren Reisepass abholen können. 
  • Sie können den Reisepass dann in Ihrem Bürgeramt abholen. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle