Personalausweis beantragen erstmalig
Allgemeine Informationen
Die Ausstellung des 1. Personalausweises muss innerhalb von 6 Wochen nachdem die Bürgerin/der Bürger das 16. Lebensjahr vollendet hat, erfolgen.
Wichtige Hinweise
Lichtbilder:
Ab Anfang Juli 2015 werden in den BürgerBüros anstelle der Fotoautomaten „Self-Service-Terminals“ installiert, die Sie bei der Beantragung von Personaldokumenten unterstützen. Damit können Sie auch Fotos für die Dokumente erstellen. Diese werden nicht mehr ausgedruckt, sondern direkt an die Mitarbeiterplätze übermittelt. Die Kosten betragen dann 4,50 Euro.
Lieferzeiten:
Die Lieferzeiten der Bundesdruckerei betragen ca. 3 Wochen. Wir bitten Sie, dies bei der Beantragung zu beachten.
Weitere Informationen
Die Person, für die ein neuer Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung anwesend sein, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt.
Ist die Bürgerin/der Bürger jünger als 16 Jahre, sind die Bedingungen zur Ausstellung für unter 16 Jährige zu beachten.
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Der Ausweispflicht genügt, wer einen gültigen Reisepass/Kinderreisepass besitzt und diesen vorlegen kann.
Gebühren
- Kostenfrei
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises - Gebühr: 30,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat - Gebühr: 22,80 Euro
bei Ausstellung für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - Gebühr: 26,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde