Reisepass ausstellen neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Allgemeine Informationen
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
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Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.
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Gebühren
- Gebühr: 60,00 Euro
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre - Gebühr: 37,50 Euro
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren - Gebühr: 82,00 Euro
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre - Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
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Erforderliche Unterlagen
- Indentitätsnachweis (Personaldokument)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
- ggf. letzte Personenstandsurkunde
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