Wohnsitz anmelden
Leistungsbeschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der für den neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder Stadt, in die Sie gezogen sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Wichtige Hinweise
Wichtige Hinweise
Hinweise zur Zweitwohnungssteuer für Nebenwohnungen
Wenn Sie eine Wohnung als Nebenwohnung anmelden, beachten Sie bitte die folgende Seite des Fachdienstes Steuern und füllen Sie unbedingt das Formular zur Feststellung der Zweitwohnungssteuerpflicht mit aus.
Hinweise zur Anmeldung von ausländischen Staatsangehörigen
Mitzubringen sind:
- Pass im Original, ID-Card, (elektronischer Aufenthaltstitel falls vorhanden oder Fiktionsbescheinigung)
- Wohnungsgeberbescheinigung im Original
- EU-Bürger 1 biometrietaugliches Lichtbild
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Meldeschein
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Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
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Wohnungsgeberbescheinigung
- Personaldokumente aller betroffenen Personen
- Vollmacht(en) bei Mitanmeldung
- des nicht verheirateten Partners
- von volljährigen Kindern
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen) können mit einem Bußgeld geahndet werden.