Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Leistung
Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfen nach dem 2. Teil SGB IX, wenn ihre Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung wesentlich eingeschränkt ist.
Leistungen der Eingliederungshilfe werden erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und um den behinderten Menschen damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Die verschiedenen Formen der Hilfegewährung für behinderte Menschen richten sich nach dem individuellem Hilfebedarf im Einzelfall und können sowohl in ambulanter (zu Hause), in teilstationärer (z.B. in einer Tagesstätte) oder stationärer Form (in einer Einrichtung) erbracht werden. Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen u.a.:
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Leistungen zur angemessenen Schulausbildung einschließlich Hochschul- und Berufsausbildung
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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Werkstätten für behinderte Menschen
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medizinische Rehabilitationsmaßnahmen für Personen ohne vorrangige Ansprüche gegenüber Krankenkassen oder Rentenversicherungsträgern
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Leistungen zu einem möglichst selbstständigen Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderungen, z.B. durch ein persönliches Budget oder die Prüfung notwendiger Hilfsmittel, welche nicht durch vorrangige Kostenträger, wie Krankenkassen und Rententräger abgegolten sind
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Leistungen, um den Arbeitsplatz in der Werkstatt für behinderte Menschen oder den integrativen Kindergarten erreichen zu können, z.B. durch einen Fahrdienst
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Leistungen für notwendige Umbauten in Wohnungen und an Fahrzeugen, wenn keine vorrangigen Kostenträger zuständig sind
Der Einsatz von Einkommen und Vermögen richtet sich nach der Art der Hilfeleistung und wird im Beratungsgespräch persönlich erörtert.
Bei Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sind die individuellen Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen und ein sozialhilferechtlicher Anspruch festzustellen.
Bitte lassen Sie sich dazu persönlich beraten. Unsere Sozialarbeiter stehen Ihnen nach Vereinbarung eines Gesprächstermines mit Rat und Tat zur Seite und informieren Sie umfänglich zu möglichen Hilfen.
TERMINBUCHUNG
Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sozialhilfeantrag mit Merkblatt nach dem SGB XII
- Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht
- Vollmacht bzw. Betreuerausweis
- Schwerbehindertenausweis
- sofern vorhanden:
- Arztberichte und
- medizinische Gutachten zur Erkrankung bzw. Behinderung
Ansprechpartner
Gruppenleiterin Leistungssachbearbeitung 1
Frau Ache
Tel.: +49 391 540-3644
E-Mail: kerstin.ache@soz.magdeburg.de
Gruppenleiterin Leistungssachbearbeitung 2
Frau Först
Tel.: +49 391 540-3409
E-Mail: jarmila.foerst@soz.magdeburg.de
Gruppenleiterin Leistungssachbearbeitung 3
Frau Opitz
Tel.: +49 391 540- 3664
E-Mail: beate.opitz@soz.magdeburg.de